Schmerzensgeld außerhalb des Schadensersatzrechts
Eine Untersuchung zur Anwendbarkeit des § 253 Abs. 2 BGB im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag sowie im Falle des zivilrechtlichen Aufopferungsanspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB
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Seit der Reform des Immaterialschadensrechts im Jahr 2002 kann gemäß 253 Abs. 2 BGB Schmerzensgeld ohne Beschränkung auf bestimmte Anspruchsgrundlagen überall dort gefordert werden, wo ein Schadensersatzanspruch besteht. Keine direkte Anwendung findet 253 Abs. 2 BGB nach seinem Wortlaut allerdings, wenn der Ersatzanspruch auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder auf bürgerlich-rechtlicher Aufopferung im Sinne des 906 Abs. 2 Satz 2 BGB beruht und sich damit nicht eindeutig den Schadensersatzansprüchen zuordnen lässt. Der Autor geht auf methodisch reflektierte Weise der Frage nach, ob eine entsprechende Anwendung des 253 Abs. 2 BGB mit den dogmatischen Eigenheiten der genannten Haftungsinstitute vereinbar ist, und ob die Berücksichtigung immaterieller Schäden nach dem Gesamtzusammenhang des Gesetzes sachgerecht und geboten erscheint. Inhaltsverzeichnis Aus dem Inhalt: Dogmatische Kompatibilität von Geschäftsherrnhaftung und immateriellem Schaden Methodische Begründung einer Ausdehnung des § 253 Abs. 2 BGB auf die Haftungsfälle der Geschäftsführung ohne Auftrag Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag Die Ausweitung des Ausgleichsanspruchs aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf Persönlichkeitsrechtsgüter Bedenken gegen eine Ausgleichspflicht für Gesundheitsschäden in entsprechender Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB..
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Schmerzensgeld außerhalb des Schadensersatzrechts, Reimar Benkendorff
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2009
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- (Paperback)
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- Titel
- Schmerzensgeld außerhalb des Schadensersatzrechts
- Untertitel
- Eine Untersuchung zur Anwendbarkeit des § 253 Abs. 2 BGB im Rahmen einer Geschäftsführung ohne Auftrag sowie im Falle des zivilrechtlichen Aufopferungsanspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Reimar Benkendorff
- Verlag
- Peter Lang
- Erscheinungsdatum
- 2009
- Einband
- Paperback
- Seitenzahl
- 146
- ISBN13
- 9783631590584
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Seit der Reform des Immaterialschadensrechts im Jahr 2002 kann gemäß 253 Abs. 2 BGB Schmerzensgeld ohne Beschränkung auf bestimmte Anspruchsgrundlagen überall dort gefordert werden, wo ein Schadensersatzanspruch besteht. Keine direkte Anwendung findet 253 Abs. 2 BGB nach seinem Wortlaut allerdings, wenn der Ersatzanspruch auf Geschäftsführung ohne Auftrag oder auf bürgerlich-rechtlicher Aufopferung im Sinne des 906 Abs. 2 Satz 2 BGB beruht und sich damit nicht eindeutig den Schadensersatzansprüchen zuordnen lässt. Der Autor geht auf methodisch reflektierte Weise der Frage nach, ob eine entsprechende Anwendung des 253 Abs. 2 BGB mit den dogmatischen Eigenheiten der genannten Haftungsinstitute vereinbar ist, und ob die Berücksichtigung immaterieller Schäden nach dem Gesamtzusammenhang des Gesetzes sachgerecht und geboten erscheint. Inhaltsverzeichnis Aus dem Inhalt: Dogmatische Kompatibilität von Geschäftsherrnhaftung und immateriellem Schaden Methodische Begründung einer Ausdehnung des § 253 Abs. 2 BGB auf die Haftungsfälle der Geschäftsführung ohne Auftrag Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag Die Ausweitung des Ausgleichsanspruchs aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auf Persönlichkeitsrechtsgüter Bedenken gegen eine Ausgleichspflicht für Gesundheitsschäden in entsprechender Anwendung des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB..