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Zur Abgrenzung zwischen Diebstahl und Veruntreuung
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Ziel der Abhandlung ist es, die Abgrenzungsschwierigkeit zwischen den beiden Vermögensdelikten aufzuzeigen. Lange Zeit blieb in der Rechtssprechung und Lehrmeinung die Frage offen, ob Aneignungshandlungen in Selbstbedienungsgeschäften unter die Normen des Diebstahls oder der Veruntreuung zu subsummieren sind.
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1972
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