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Die Aktualisierungspflicht beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen

Eine dogmatisch-systematische Einordnung in das Kauf- und Gewährleistungsrecht

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Die Digitalisierung schreitet voran. Immer mehr Produkte enthalten Software, sind miteinander vernetzt und können ihre Funktionen nicht ohne digitale Elemente erfüllen. Mit der Umsetzung der Warenkauf-RL wurde eine Aktualisierungspflicht für Waren mit digitalen Elementen im Verbrauchsgüterkaufrecht eingeführt ( 475b BGB). Sie erweitert den Kaufvertrag um Elemente eines Dauerschuldverhältnisses.Die Aktualisierungspflicht ist eine primäre Verpflichtung des Verkäufers, die Mangelfreiheit auch nach Gefahrübergang zu erhalten. Das "Recht auf Updates" des Käufers ist jedoch nur mittelbar über die sekundären Gewährleistungsrechte durchsetzbar. Bei der Auslegung und Anwendung der Rechtsbehelfe des 437 BGB sind Besonderheiten zu beachten.

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Die Aktualisierungspflicht beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen, Tobias Manhardt

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Hardcover)
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Titel
Die Aktualisierungspflicht beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen
Untertitel
Eine dogmatisch-systematische Einordnung in das Kauf- und Gewährleistungsrecht
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Tobias Manhardt
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Hardcover
Seitenzahl
221
ISBN13
9783756007936
Reihe
Beschreibung
Die Digitalisierung schreitet voran. Immer mehr Produkte enthalten Software, sind miteinander vernetzt und können ihre Funktionen nicht ohne digitale Elemente erfüllen. Mit der Umsetzung der Warenkauf-RL wurde eine Aktualisierungspflicht für Waren mit digitalen Elementen im Verbrauchsgüterkaufrecht eingeführt ( 475b BGB). Sie erweitert den Kaufvertrag um Elemente eines Dauerschuldverhältnisses.Die Aktualisierungspflicht ist eine primäre Verpflichtung des Verkäufers, die Mangelfreiheit auch nach Gefahrübergang zu erhalten. Das "Recht auf Updates" des Käufers ist jedoch nur mittelbar über die sekundären Gewährleistungsrechte durchsetzbar. Bei der Auslegung und Anwendung der Rechtsbehelfe des 437 BGB sind Besonderheiten zu beachten.