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Alternativen zur Lehre vom adäquaten Kausalzusammenhang
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Die Arbeit geht aus von der Feststellung, dass die Lehre vom adäquaten Kausalzusammenhang, wie sie von den Gerichten insbesondere in der Schweiz und in Deutschland gehandhabt wird, weder theoretisch fundiert, noch praktisch geeignet ist, sinnvolle Ergebnisse herbeizuführen. Der Autor zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, die es ermöglichen sollen, der heutigen, eine ständige Ausweitung der Haftung fördernden Tendenz der Gerichte entgegenzuwirken und die Schadenersatzpflicht insbesondere im Deliktsrecht auf ein vernünftiges Mass zu beschränken.
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1974
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