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Bürgerliches Gesetzbuch

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Die umfangreichen Anderungen des BGB haben sich auch auf den Allgemeinen Teil ausgewirkt: Neu aufgenommen wurde in 13 der vom EG-Recht ubernommene Verbraucherbegriff und in 14 der korrespondierende Begriff des Unternehmers; das Verjahrungsrecht wurde in den 194-218 neu geregelt und die elektronische Schriftform in die 126a und b aufgenommen. Die Kommentierung der neuen Bestimmungen aktualisiert den Allgemeinen Teil der laufenden Auflage und bietet der Praxis Orientierung und Hilfestellung bei der taglichen Arbeit.

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Bürgerliches Gesetzbuch, Hans Theodor Soergel

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2003
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