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Der strafrechtliche Schutz der Ehre von Personenmehrheiten

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In dieser Arbeit wird die passive Beleidigungsfähigkeit von juristischen Personen und anderen Personengesamtheiten dargelegt. Es wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen Personenmehrheiten eine Ehre aufweisen, und welche Formen der Beleidigung ihnen gegenüber begangen werden können. Ebenfalls wird eine Abgrenzung gegenüber der Kollektivbeleidigung gegeben. Im weiteren wird einlässlich auf die Regelung des Strafantragsrechtes eingegangen, wobei der gleichzeitigen Beleidigung von Verband und Mitgliedern besonders Rechnung getragen wird.

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1974

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