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Das ZGB von 1912 kannte als einziges gesetzliches Vorkaufsrecht dasjenige des Miteigentümers, wogegen heute im privaten und öffentlichen Recht des Bundes und der Kantone mehrere gesetzliche Vorkaufsrechte bestehen. Die Einführung neuer gesetzlicher Vorkaufsrechte wird im Rahmen der Bodenrechtsreform gelegentlich erwogen. Keine einzige Gesetzesbestimmung regelt aber allgemein die Handhabung des Instituts. Die Arbeit befasst sich deshalb mit Rechtsnatur, Darstellung und Handhabung der gesetzlichen Vorkaufsrechte des schweizerischen Rechts und zeigt die Unterschiede zum rechtsgeschäftlichen Vorkaufsrecht auf.
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Das gesetzliche Vorkaufsrecht im schweizerischen Recht, Doris Binz-Gehring
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- 1975
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