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Verwaltungsmittlung Privater
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Die vorliegende Schrift befasst sich mit Problemen der «Privatisierung öffentlicher Aufgaben». Sie untersucht insbesondere unter welchen Voraussetzungen sich der Staat zur Erledigung seiner Aufgaben privater Verwaltungshelfer bedienen darf und ob er sich hierdurch von allen öffentlich-rechtlichen Bindungen befreien kann. Bleibt der Staat dem grundrechtsgeschützten Bürger für die ordnungsgemässe Erfüllung öffentlicher Aufgaben auch dann verantwortlich (Garantenstellung), wenn er sich hierzu privater Verwaltungsmittler bedient, ergeben sich Bindungen und Verpflichtungen (z. B. Aufsichtspflichten), deren Kosten bei Privatisierungsentscheidungen als zwangsläufige Folgelasten zu berücksichtigen sind.
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1976
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