Landespersonalvertretungsgesetz für Baden-Württemberg
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Das bewährte Standardwerk dient der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststelle und richtet sich an alle Praktiker des Personalvertretungsrechts. Dazu zählen Mitglieder der Personalvertretung aller Stufen, Jugendvertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, Beauftragte für Chancengleichheit, Gewerkschaftsbeauftragte, Referenten, Sachbearbeiter sowie Dienststellenleiter, Rechtsanwälte und Richter. Der Autor erläutert verständlich das Landespersonalvertretungsgesetz und gibt nach den Erfordernissen der Praxis weiterführende Hinweise. Die Neuauflage wurde anhand der Fortentwicklung von Rechtsprechung und Literatur sowie der sechs Änderungen des LPVG seit Erscheinen der letzten Auflage aktualisiert. Berücksichtigt wird auch die Zusammenführung der Gruppen der Angestellten und der Arbeiter zur Gruppe der Arbeitnehmer, einschließlich der jeweiligen Übergangsregelungen. Im Anhang sind ergänzende Vorschriften abgedruckt. Neu aufgenommen wurde das Chancengleichheitsgesetz und das Gesetz. zur Änderung des Landespersonalvertretungsrechts vom 11.10.2005.