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Das Armenrecht in der Bundesrepublik und seine Reform unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtsvergleichender Aspekte
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Nötig ist ein einheitliches Modell für die rechtliche Versorgung benachteiligter Bevölkerungskreise. Dazu ist das Armenrecht der ZPO zu reformieren und mit einem ausserprozessualen - de lege ferenda - zu verbinden. Kriterien für die Reform sind neben rechtsstaatlichen Forderungen solche der Praktikabilität und der Wirtschaftlichkeit. Zum Vergleich werden ausländische Erfahrungen auch rechtstatsächlicher Art herangezogen.
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1976
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