Die genetische Kontinuität des mittelalterlichen Adels
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Der vorliegende Band schließt eine Untersuchung ab, die bereits rund 50 Jahre früher in Angriff genommen und in einer Reihe schon erschienener Arbeiten gefördert wurde. Dabei geht es vor allem darum, „was Adel sey und heisse, woher er komme“. Der Klärung dieser Fragen sollen die - namensmäßig dem Verfasser verwandten - ostfränkischen Lampertiner und die mainfränkischen Lampert von Gerolzhofen als Modellfall dienen. Zu diesem Zweck untersucht der Verf. zunächst einen Lampert, der zwischen 1205 und 1280 lebte, ursprünglich vielleicht Reichsbeamter der Reichsvogtei Schweinfurt war, ab 1250 Marschall von Bodenlauben genannt wird und damit als Würzburger Amtsträger auftritt. Es folgt die Betrachtung der Söhne Rüdiger und Dietrich Lampert und ihrer Nachkommen bis zur fünften Generation. Ihr schließt sich die Prüfung des Herkommens dieses Lampert an, wobei Lemmel die Nachkommen der Lampertiner der Karolingerzeit in Mainfranken und in der Nordmark, in der Ostmark, in Bayern, in Schwaben und am Oberrhein sowie den Reichsministerialen Lampert von Ehnheim (1178) aus der Reichsministerialenfamilie von Ehnheim in seine Arbeit einbezieht. Sein wichtigstes, aus zahlreichen Urkunden unter besonderer Einbeziehung der Heiratskreise gewonnenes Ergebnis ist die Bejahung der genetischen Kontinuität des Adels. Adel wird dabei erkannt als die Schicht eines Volkes, die genetisch bedingt ein kennzeichnendes Verhalten ausweist, das als Voraussetzung anerkannt wird, Herrschaft auszuüben.