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J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen

Recht der Schuldverhältnisse §§ 311, 311a, 312, 312a-f (Vertragsschluss)

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Der Band enthält die Erläuterungen des Vertragsprinzips (§ 311 Abs. 1) und schließt mit der Kommentierungdes Verschuldens bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 und 3) und der anfänglichen Unmöglichkeit (§ 311a ) das Recht der Leistungsstörungen ab. Detailreich, dogmatisch fundiert und praxisnah werden die Vorschriften des BGB über die besonderen Vertriebsformen (§§ 312-312f) kommentiert. Das Internet entwickelt sich mehr und mehr zu einem etablierten Verkaufskanal im Einzelhandel. Hierdurch wächst die Bedeutung der Vorschriften über Fernabsatz- und E-Commerce-Verträge. Die Umsetzung der EG-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher führt zu erheblichen Änderungen der §§ 312b bis d. Auch bei Finanzdienstleistungen müssen jetzt die verbraucherschützenden Instrumente des Fernabsatzrechts beachtet werden. Die durch die Richtlinie bedingten Änderungen betreffen den Anwendungsbereich der Vorschriften ebenso wie die Informationspflichten des Unternehmers und das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Als erster Großkommentar erörtert der Staudinger kompetent und erschöpfend die Ende 2004 eingetretenen Änderungen der §§ 312b bis d.

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J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Manfred Löwisch, Martin Schmidt-Kessel, Gregor Thüsing

Sprache
Erscheinungsdatum
2005
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(Hardcover)
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Titel
J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen
Untertitel
Recht der Schuldverhältnisse §§ 311, 311a, 312, 312a-f (Vertragsschluss)
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2005
Einband
Hardcover
Seitenzahl
429
ISBN10
3805910010
ISBN13
9783805910019
Reihe
Beschreibung
Der Band enthält die Erläuterungen des Vertragsprinzips (§ 311 Abs. 1) und schließt mit der Kommentierungdes Verschuldens bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 und 3) und der anfänglichen Unmöglichkeit (§ 311a ) das Recht der Leistungsstörungen ab. Detailreich, dogmatisch fundiert und praxisnah werden die Vorschriften des BGB über die besonderen Vertriebsformen (§§ 312-312f) kommentiert. Das Internet entwickelt sich mehr und mehr zu einem etablierten Verkaufskanal im Einzelhandel. Hierdurch wächst die Bedeutung der Vorschriften über Fernabsatz- und E-Commerce-Verträge. Die Umsetzung der EG-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher führt zu erheblichen Änderungen der §§ 312b bis d. Auch bei Finanzdienstleistungen müssen jetzt die verbraucherschützenden Instrumente des Fernabsatzrechts beachtet werden. Die durch die Richtlinie bedingten Änderungen betreffen den Anwendungsbereich der Vorschriften ebenso wie die Informationspflichten des Unternehmers und das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Als erster Großkommentar erörtert der Staudinger kompetent und erschöpfend die Ende 2004 eingetretenen Änderungen der §§ 312b bis d.