Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen
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Das FSHG vom 25. Februar 1975 und das KatSG NRW vom 20. Dezember 1977 sind mit Wirkung vom 1. März 1998 aufgehoben und durch ein neues „Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung“ ersetzt worden. Das neue FSHG fasst daher den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung mit der Gefahrenabwehr bei Großschadensereignissen zusammen. Die Tätigkeit der Hilfsorganisation wird in das neue Gesetz integriert. Die Rechtsstellung der Feuerwehrangehörigen und der übrigen Helfer wird verbessert. Der vorbeugenden Schadensabwehr wird ein größeres Gewicht beigemessen. Die Neuauflage erläutert das FSHG ausführlich und praxisnah. Gesetzesänderungen, einschlägige Rechtsprechung und Schriftum werden zeitnah und umfassend ausgewertet und einbezogen. Rechtsvorschriften aus Bereichen, die den Brandschutz und die Hilfeleistung berühren, sind ebenfalls berücksichtigt.