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Schuldrecht, allgemeiner Teil - 2. Auflage

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  • 320 Seiten
  • 12 Lesestunden

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Die Neuauflage: Der Allgemeine Teil des Schuldrechts enthält die grundlegenden Regeln für sämtliche Schuldverhältnisse. Er umfasst insofern nicht nur das (klausur-)praktisch wichtige Leistungsstörungsrecht, sondern auch die Beendigung von Verträgen und ihre Folgen, das Schadensrecht sowie den Einbezug Dritter in das übliche Zweipersonenverhältnis. Das Allgemeine Schuldrecht bildet damit das Fundament insbesondere für die einzelnen Vertragstypen des Besonderen Teils, findet aber ebenso im Zusammenhang mit der übrigen Materie des BGB immer wieder Anwendung. Dieses Buch vermittelt einen Einstieg in den streckenweise nicht leicht verständlichen Stoff und behandelt dabei alle wesentlichen Fragestellungen in angemessenem Umfang. Die gut 20 Kapitel bieten neben einer systematischen Darstellung des Stoffs über 80 Fälle mit vollständigen Lösungen sowie fast 300 Beispiele. In dieser Hinsicht verfolgt es dasselbe Konzept wie der „Allgemeine Teil des BGB“ desselben Autors, an den es auch inhaltlich anknüpft und mit dem es zahlreiche Verweise verbinden.

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Schuldrecht, allgemeiner Teil - 2. Auflage, Christian Forster

Sprache
Erscheinungsdatum
2013
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(Paperback)
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Titel
Schuldrecht, allgemeiner Teil - 2. Auflage
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2013
Einband
Paperback
Seitenzahl
320
ISBN10
3811494821
ISBN13
9783811494824
Reihe
Beschreibung
Die Neuauflage: Der Allgemeine Teil des Schuldrechts enthält die grundlegenden Regeln für sämtliche Schuldverhältnisse. Er umfasst insofern nicht nur das (klausur-)praktisch wichtige Leistungsstörungsrecht, sondern auch die Beendigung von Verträgen und ihre Folgen, das Schadensrecht sowie den Einbezug Dritter in das übliche Zweipersonenverhältnis. Das Allgemeine Schuldrecht bildet damit das Fundament insbesondere für die einzelnen Vertragstypen des Besonderen Teils, findet aber ebenso im Zusammenhang mit der übrigen Materie des BGB immer wieder Anwendung. Dieses Buch vermittelt einen Einstieg in den streckenweise nicht leicht verständlichen Stoff und behandelt dabei alle wesentlichen Fragestellungen in angemessenem Umfang. Die gut 20 Kapitel bieten neben einer systematischen Darstellung des Stoffs über 80 Fälle mit vollständigen Lösungen sowie fast 300 Beispiele. In dieser Hinsicht verfolgt es dasselbe Konzept wie der „Allgemeine Teil des BGB“ desselben Autors, an den es auch inhaltlich anknüpft und mit dem es zahlreiche Verweise verbinden.