Die Haftung für Schäden durch Umweltchemikalien
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Der Verfasser stellt sich die Aufgabe, die Strukturen und die Leistungsfähigkeit des bestehenden Schadensrechts bei Schäden durch Umweltchemikalien zu analysieren, nachdem durch das Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedete Chemikaliengesetz das Recht der Chemikalien als ein besonderer, die bisherigen medienbezogenen Regelungen überlagernder Rechtsbereich konstituiert worden ist. Nach der Bestimmung der den schadensrechtlich relevanten Bereich der Gefahren durch Umweltchemikalien kennzeichnenden typischen Merkmale und ihrer Abgrenzung zu anderen Chemikaliengefahren untersucht der Verfasser die bestehenden schadensrechtlichen Vorschriften anhand der jeweils miteingeschlossenen stofflichen Gefahren, geschützten Umweltmedien, Verursachungsquellen, Verursachungs- und Schadentypen im Hinblick darauf, welche Risiken durch Umweltchemikalien sie aufgreifen, und wie sie die durch Umweltchemikaliengefahren verursachten Schäden dem jeweiligen Verursacher zurechnen.