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Unternehmungsplanung und Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz
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Unternehmungsplanung bedeutet den Versuch, die zukünftige Entwicklung der Unternehmung in ihrer von Chancen und Risiken durchsetzten Umwelt zu steuern. Erfolgsbestimmend für die Planung sind in hohem Masse auch die Beeinflussungen der Planungsprozesse und Pläne durch die Mitbestimmungsträger. Umfang und Intensität ihrer Einflusspotentiale durch die Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene werden mit den Schwerpunkten Planinterdependenzen, informationelle und organisatorische Bedingungen untersucht. Dabei werden vier Grundtypen der Einflussnahme identifiziert.
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1982
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