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Die zivilrechtliche Beurteilung der Humanforschung
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Die Humanforschung steht im Schnittpunkt sozialer, ethischer und rechtlicher Problemdimensionen. Die interdisziplinär ausgerichtete Untersuchung analysiert die soziale Beziehung Forscher-Proband, zeigt ihre spezifische Interessen-, Macht- und Nutzenverteilung auf und transformiert den Befund zum zivilrechtlichen Experimentvertrag mit spezifischen Hauptpflichten. Sodann konkretisiert die Arbeit die allgemeine Schutzpflicht des Forschers u. a. bei der Aufklärung, Täuschung und Freiwilligkeit der Versuchsperson. Abschliessend werden Experimente an Minderjährigen und spezielle Aspekte der Rechtfertigung experimenteller Eingriffe erörtert.
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1982
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