Gratis Versand ab 16,99 €. Mehr Infos.
Bookbot

Beck'sche Textausgaben: Allgemeine Versicherungsbedingungen - 6. Auflage

Autor*innen

Mehr zum Buch

Der Band enthält die jeweils wichtigsten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus den folgenden Bereichen: - Sachversicherung - Transport- und Reiseversicherung - Haftpflichtversicherung - Rechtsschutzversicherung - Lebensversicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung. Das neue Versicherungsvertragsgesetz hat die Erneuerung aller Musterbedingungen notwendig gemacht; der Gesetzgeber hat für die Einführung der neuen Bedingungswerke eine gesetzliche Erleichterung geschaffen. Grundsätzlich gilt: Die bisherigen Bedingungen konnten nur noch bis zum 31.12.2008 und auch nur für den Altbestand der Versicherungsverträge Verwendung finden; seit 1.1.2009 gilt das neue VVG ausnahmslos und die Versicherer mussten also bis zum 31.12.2008 neue oder angepasste Bedingungen eingeführt haben (vgl. Art. 1 Abs. 3 Einführungsgesetz VVG). Für Versicherungsaufsichtsbehörden, Versicherungsunternehmen, Richter, Rechtsanwälte.

Buchkauf

Beck'sche Textausgaben: Allgemeine Versicherungsbedingungen - 6. Auflage, Heinrich Dorner

Sprache
Erscheinungsdatum
2009
product-detail.submit-box.info.binding
(Paperback),
Buchzustand
Gebraucht - Gut
Preis
3,19 €inkl. MwSt.

Lieferung

  • Gratis Versand ab 16,99 € in ganz Deutschland! Mehr Infos.

Zahlungsmethoden

Keiner hat bisher bewertet.Abgeben

Titel
Beck'sche Textausgaben: Allgemeine Versicherungsbedingungen - 6. Auflage
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Heinrich Dorner
Verlag
Beck
Erscheinungsdatum
2009
Einband
Paperback
Seitenzahl
808
ISBN10
3406575471
ISBN13
9783406575471
Reihe
Beschreibung
Der Band enthält die jeweils wichtigsten Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus den folgenden Bereichen: - Sachversicherung - Transport- und Reiseversicherung - Haftpflichtversicherung - Rechtsschutzversicherung - Lebensversicherung - Krankenversicherung - Unfallversicherung. Das neue Versicherungsvertragsgesetz hat die Erneuerung aller Musterbedingungen notwendig gemacht; der Gesetzgeber hat für die Einführung der neuen Bedingungswerke eine gesetzliche Erleichterung geschaffen. Grundsätzlich gilt: Die bisherigen Bedingungen konnten nur noch bis zum 31.12.2008 und auch nur für den Altbestand der Versicherungsverträge Verwendung finden; seit 1.1.2009 gilt das neue VVG ausnahmslos und die Versicherer mussten also bis zum 31.12.2008 neue oder angepasste Bedingungen eingeführt haben (vgl. Art. 1 Abs. 3 Einführungsgesetz VVG). Für Versicherungsaufsichtsbehörden, Versicherungsunternehmen, Richter, Rechtsanwälte.