Einführung begrenzt offener Listen für die Abgabe der Zweitstimme bei der Bundestagswahl
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Die Entwicklung des Bundestagswahlrechts seit 1949 ist von zahlreichen Diskussionen und mehrfachen Wahlrechtsänderungen begleitet. Die aktuelle Wahlrechtskritik bezieht sich auf das parteiliche Nominierungsverfahren. Die Parteien nehmen einen grossen Teil der Wahlentscheidung bei der Kandidatenaufstellung vorweg. Vom Grundgesetz her ergibt sich die Notwendigkeit, dem Bürger Partizipationsmöglichkeiten bei der Auswahl der Parlamentsbewerber einzuräumen und seine Position gegenüber den politischen Parteien zu stärken. Dem Bürger sollten bei der Wahlentscheidung selbst grössere Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung empfiehlt sich die Einführung begrenzt offener Listen nach bayerischem Vorbild. Damit können die politischen Mitwirkungsrechte der Bürger verstärkt werden. Die Position der politischen Parteien bei der Kandidatenauswahl wird so in einem echten Sinn balanciert, ohne dass ihre Integrations- und Mittlerfunktion gefährdet wird.