Bilanzlehre
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InhaltsverzeichnisEinleitung: Inhaltsübersicht.Erstes Kapitel: Vorschriften für aile Kaufleute.Erster Abschnitt: Buchführung, Inventar, Aufbewahrungspflichten.Zweiter Abschnitt: Jahresabschluß.Zweites kapitel: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und dem Publizitätsgesetz unterliegende Unternehmen.Erster Abschnitt: Einzelabschluß und Lagebericht von Kapitalgesellschaften.Zweiter Abschnitt: Konzernabschluß und Konzernlagebericht.Dritter Abschnitt: Offenlegungs- und Prüfungsvorschriften für Kapitalgesellschaften.Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Genossenschaften und für dem Publizitätsgesetz unterliegende Unternehmen.Drittes kapitel: Wichtige Straf-, Bußge1d- und Zwangsgeldvorschriften.§ 31. Konkursstraftaten; Kreditbetrug (Überblick).§ 32. Straf-, Bußgeld- und Zwangsgeldvorschriften im HGB und im Publizitätsgesetz (Überblick).
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Bilanzlehre, Adolf Moxter
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1990
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- Titel
- Bilanzlehre
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Adolf Moxter
- Verlag
- Verl. Die Wirtschaft
- Erscheinungsdatum
- 1990
- ISBN10
- 3349008577
- ISBN13
- 9783349008579
- Kategorie
- Literaturwissenschaft
- Beschreibung
- InhaltsverzeichnisEinleitung: Inhaltsübersicht.Erstes Kapitel: Vorschriften für aile Kaufleute.Erster Abschnitt: Buchführung, Inventar, Aufbewahrungspflichten.Zweiter Abschnitt: Jahresabschluß.Zweites kapitel: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und dem Publizitätsgesetz unterliegende Unternehmen.Erster Abschnitt: Einzelabschluß und Lagebericht von Kapitalgesellschaften.Zweiter Abschnitt: Konzernabschluß und Konzernlagebericht.Dritter Abschnitt: Offenlegungs- und Prüfungsvorschriften für Kapitalgesellschaften.Vierter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Genossenschaften und für dem Publizitätsgesetz unterliegende Unternehmen.Drittes kapitel: Wichtige Straf-, Bußge1d- und Zwangsgeldvorschriften.§ 31. Konkursstraftaten; Kreditbetrug (Überblick).§ 32. Straf-, Bußgeld- und Zwangsgeldvorschriften im HGB und im Publizitätsgesetz (Überblick).