Selbstbindung des Gesetzgebers
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In einem Gemeinwesen mit ausgeprägtem sozialstaatlichem Einschlag weisen staatliche Reformakte, die auf Änderung bestehender Ordnungs- gefüge gerichtet sind, andersartige und weitverzweigte verfassungs- rechtliche Problembezüge auf. Aus diesem Grund stellt sich auch für den Gesetzgeber die Frage nach Voraussetzungen und Grenzen der Befugnis zur Änderung legislativer Konzeptionen, die ihn selbst in Pflicht nehmen. Gesetzliche Kontinuitätszusagen können dabei nicht nur unter formellen Kriterien erfasst werden. Materielle Wertungs- gesichtspunkte gebieten es, das rechtsstaatliche Vertrauensschutz- gebot zur Statuierung spezifischer Handlungsbindungen heranzuziehen. Die Aufwertung des Vertrauensschutzgebots als zusätzliches Handlungs- regulativ vermag in formeller wie in materieller Hinsicht Schranken für den Gesetzgeber aufzuzeigen.