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Das Sicherheitsgefühl und die Polizei

Darf Die Polizei Das Sicherheitsgefuhl Schutzen?

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Sicherheit ist nicht mehr nur objektive Sicherheit, sondern hat auch eine subjektive Seite, das Sicherheitsgefühl. Dieses ist vermehrt Gegenstand polizeilicher Maßnahmen geworden. Die Polizei rechtfertigt ihr Handeln nicht mehr nur mit der objektiven Sicherheit, sondern zunehmend auch mit dem Sicherheitsgefühl. Christoph S. Schewe befasst sich mit der Frage, ob die Polizei ihre eingreifenden Maßnahmen mit dem Sicherheitsgefühl rechtfertigen kann; oder anders formuliert: Ist das Sicherheitsgefühl ein polizeiliches Schutzgut? Dabei erörtert er zunächst, ob das Sicherheitsgefühl zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit zählt. Mögliche Anknüpfungspunkte stellen dabei die Rechtsgüter Staatlichkeit, Demokratie und Freiheit von Furcht dar. Anschließend diskutiert er, ob das Sicherheitsgefühl vom Schutzgut öffentliche Ordnung erfasst wird. Überlegungen des Verfassers, inwieweit der Gesetzgeber das Sicherheitsgefühl durch Rechtsnormen polizeilichem Schutz unterstellen kann, runden die Publikation ab.

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Das Sicherheitsgefühl und die Polizei, Christoph S. Schewe

Sprache
Erscheinungsdatum
2009
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(Paperback)
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Titel
Das Sicherheitsgefühl und die Polizei
Untertitel
Darf Die Polizei Das Sicherheitsgefuhl Schutzen?
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2009
Einband
Paperback
Seitenzahl
338
ISBN10
3428130030
ISBN13
9783428130030
Reihe
Beschreibung
Sicherheit ist nicht mehr nur objektive Sicherheit, sondern hat auch eine subjektive Seite, das Sicherheitsgefühl. Dieses ist vermehrt Gegenstand polizeilicher Maßnahmen geworden. Die Polizei rechtfertigt ihr Handeln nicht mehr nur mit der objektiven Sicherheit, sondern zunehmend auch mit dem Sicherheitsgefühl. Christoph S. Schewe befasst sich mit der Frage, ob die Polizei ihre eingreifenden Maßnahmen mit dem Sicherheitsgefühl rechtfertigen kann; oder anders formuliert: Ist das Sicherheitsgefühl ein polizeiliches Schutzgut? Dabei erörtert er zunächst, ob das Sicherheitsgefühl zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit zählt. Mögliche Anknüpfungspunkte stellen dabei die Rechtsgüter Staatlichkeit, Demokratie und Freiheit von Furcht dar. Anschließend diskutiert er, ob das Sicherheitsgefühl vom Schutzgut öffentliche Ordnung erfasst wird. Überlegungen des Verfassers, inwieweit der Gesetzgeber das Sicherheitsgefühl durch Rechtsnormen polizeilichem Schutz unterstellen kann, runden die Publikation ab.