Meldepflichten des Arbeitgebers
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Arbeitgeber müssen seit 2006 Meldungen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- sowie Pflegeversicherung durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung oder mit maschinell erstellten Ausfüllhilfen erstatten. An der Pflicht des Arbeitgebers, die Meldungen nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung abzugeben sowie Beitragsnachweise bei der Krankenkasse einzureichen, ändert sich dadurch jedoch nichts. Das Verfahren ist nach wie vor kompliziert und bedarf der Erläuterung. Das Buch erklärt die allgemeinen Grundsätze des Meldewesens, nennt konkret die Beitragsgruppenschlüssel in den verschiedenen Versicherungszweigen und bei der Lohnfortzahlungsversicherung, sagt, wer die Meldungen vorzunehmen hat, und behandelt den Sonderfall des Haushaltsscheckverfahrens. Dargestellt werden aber auch die einzelnen Meldetatbestände wie Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung, Jahresmeldung sowie Meldungen von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt.