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Die UN-Konvention zum Schutze der Rechte von Menschen mit Behinderung

Nur schöne Worte oder auch Perspektive der Verbesserung?

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  • 56 Seiten
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Sprache: Deutsch, Abstract: 1948 erfolgte die allseits bekannte Erklärung der Menschenrechte der UN. Danach darf, wie bekannt ist, niemand wegen seines Alters, seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft und seiner Religion diskriminiert werden. Soweit die Gründe, deretwegen niemand diskriminiert werden darf. Was auf den zweiten Blick erstaunt und vermutlich nicht jedem vorher bewusst war: bei diesen Gründen ist Behinderung nicht aufgeführt. Und auch die zusätzlich vorhandene Auffangklausel "andere Gründe" wurde über die Jahre hinweg nicht wirklich genutzt. Diese Vernachlässigung oder Ignoranz in der Menschenrechtserklärung der UN von 1948 hatte zur Folge, dass Menschen mit Behinderung vielfach die ausdrückliche Anerkennung ihrer Menschenrechte verwehrt wurde.

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Die UN-Konvention zum Schutze der Rechte von Menschen mit Behinderung, Christel Rittmeyer

Sprache
Erscheinungsdatum
2009
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(Paperback)
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Titel
Die UN-Konvention zum Schutze der Rechte von Menschen mit Behinderung
Untertitel
Nur schöne Worte oder auch Perspektive der Verbesserung?
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2009
Einband
Paperback
Seitenzahl
56
ISBN10
3640389298
ISBN13
9783640389292
Reihe
Beschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Sprache: Deutsch, Abstract: 1948 erfolgte die allseits bekannte Erklärung der Menschenrechte der UN. Danach darf, wie bekannt ist, niemand wegen seines Alters, seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft und seiner Religion diskriminiert werden. Soweit die Gründe, deretwegen niemand diskriminiert werden darf. Was auf den zweiten Blick erstaunt und vermutlich nicht jedem vorher bewusst war: bei diesen Gründen ist Behinderung nicht aufgeführt. Und auch die zusätzlich vorhandene Auffangklausel "andere Gründe" wurde über die Jahre hinweg nicht wirklich genutzt. Diese Vernachlässigung oder Ignoranz in der Menschenrechtserklärung der UN von 1948 hatte zur Folge, dass Menschen mit Behinderung vielfach die ausdrückliche Anerkennung ihrer Menschenrechte verwehrt wurde.