Die Einwirkung von Kriegen und Krisen auf Verträge
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Im Anschluss an den anglo-amerikanischen Teil in Kegel/Rupp/Zweigert, Der Einfluss des Krieges auf Verträge, 1942, untersucht die vorliegende Arbeit etwa 180 neuere «cases» sowie eine Reihe seither in Kraft getretener Gesetze zur Kriegseinwirkung auf Verträge. Es zeigt sich, dass der kaufmännische Vertragspartner im Störfall nur unter enge n Voraussetzungen von seiner Leistungspflicht frei wird; als Rechtsfolgen sind im wesentlichen das Erlöschen aller zukünftigen Pflichten sowie - beschränkt - Aufwendungsersatz aner kannt. Vertragsparteien werden daher zur Vorsorge in Freizeichnungs-, Kündigungs-, Gefahr- und Anpassungsklauseln wie auch Klauseln in Lebensversicherungsverträgen veranlasst. Gerichte berücksichtigen bei ihrer Auslegung, insbesondere des Kriegsbegriffs, die kaufmännisch geprägte Verkehrsauffassung.