Kaufmännische Gewohnheit und Burgrecht bei Notker dem Deutschen
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Die Rhetorikbearbeitung Notkers des Deutschen (950-1022) steht einerseits in der Kenntnis und Tradition der antiken Texte und deren Begriffssystem, greift aber andererseits im Rahmen der Didaktik des Rechtsunterrichts auf Beispiele aus zeitgenössischer Realität zurück. In diesem Spannungsfeld gelingt, nach Aufarbeitung der frühmittelalterlichen Rhetorikrezeption von Alkuin bis Notker, eine Interpretation der Begriffe «keuuónehéite» der Kaufleute und «púrgréht», deren Sinngehalt in der mittelalterlichen Städteforschung wissenschaftlich heftig umstritten war. Die Interpretation aus dem rhetorischen Textzusammenhang heraus zeigt die unterschiedlichen Merkmale des kaufmännischen Sonderrechts und des in der «búrg» als Herrschaftszentrum gewiesenen Rechts auf. Notker beschrieb damit die Ansätze einer Entwicklung, die zum mittelalterlichen Stadtrecht führte.