Parameter
Mehr zum Buch
Die rechtliche Behandlung von Insidergeschäften des geschäftsführenden Alleingesellschafters mit der Einmann-Gesellschaft bildet ein ebenso traditionelles wie aktuelles Problem. Mit Neueinfügung des 35 IV GmbHG ist der Gesetzgeber im Rahmen der GmbH-Novelle von 1980 einer über Jahre hinweg gewachsenen höchstrichterlichen Rechtsprechung entgegengetreten. Weder die zitierte Regelung der GmbH-Novelle noch die bisherige Rechtsprechung führen jedoch zu der für den Rechtsverkehr notwendigen laufenden Unterscheidung zwischen Mehrpersonen-Gesellschaft und Einmann-Gesellschaft, insbesondere bleibt die Publizitätsfunktion des Handelsregisters im Regelfall fiktiv. Dieses Defizit will die vorliegende Arbeit zu schliessen versuchen, indem für den Realtypus «Einmann-Gesellschaft» die gesetzessystematische Integration eines Firmenzusatzes (E-GmbH; E-GmbH & Co. KG, E-AG) vorgeschlagen wird. Dieser Firmenzusatz soll die Effizienz des Gläubigerschutzes steigern, auf die spezifische Gefahr der Vermögensverschiebung bei der Einmann-Gesellschaft hinweisen und Rechtsformenwahrheit durch Typenwahrheit ersetzen.
Buchkauf
Registerpublizität und Gläubigerschutz bei der Einmann-Gesellschaft, Peter Buchmann
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1984
Lieferung
Zahlungsmethoden
Feedback senden
- Titel
- Registerpublizität und Gläubigerschutz bei der Einmann-Gesellschaft
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Peter Buchmann
- Verlag
- Lang
- Verlag
- 1984
- ISBN10
- 382048079X
- ISBN13
- 9783820480795
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die rechtliche Behandlung von Insidergeschäften des geschäftsführenden Alleingesellschafters mit der Einmann-Gesellschaft bildet ein ebenso traditionelles wie aktuelles Problem. Mit Neueinfügung des 35 IV GmbHG ist der Gesetzgeber im Rahmen der GmbH-Novelle von 1980 einer über Jahre hinweg gewachsenen höchstrichterlichen Rechtsprechung entgegengetreten. Weder die zitierte Regelung der GmbH-Novelle noch die bisherige Rechtsprechung führen jedoch zu der für den Rechtsverkehr notwendigen laufenden Unterscheidung zwischen Mehrpersonen-Gesellschaft und Einmann-Gesellschaft, insbesondere bleibt die Publizitätsfunktion des Handelsregisters im Regelfall fiktiv. Dieses Defizit will die vorliegende Arbeit zu schliessen versuchen, indem für den Realtypus «Einmann-Gesellschaft» die gesetzessystematische Integration eines Firmenzusatzes (E-GmbH; E-GmbH & Co. KG, E-AG) vorgeschlagen wird. Dieser Firmenzusatz soll die Effizienz des Gläubigerschutzes steigern, auf die spezifische Gefahr der Vermögensverschiebung bei der Einmann-Gesellschaft hinweisen und Rechtsformenwahrheit durch Typenwahrheit ersetzen.