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Stiftungen im Ertrag- und Substanzsteuerrecht

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Eine Stiftung des privaten Rechts nimmt gegenüber sonstigen juristischen Personen zivilrechtlich eine gewisse Sonderstellung ein, die sich auch auf das Steuerrecht überträgt. Zum einen gilt sie nicht schon aufgrund ihrer Rechtsform als Kaufmann, zum anderen ist sie eine reine Vermögensmasse ohne Anteilseigner. Die Unter- suchung erarbeitet die Ursachen für die Eigenarten der Besteuerungs- konzeption von Stiftungen und überprüft, inwieweit die Sonderbe- handlungen im einzelnen gerechtfertigt sind. Weiterhin wird die Besteuerung von gemeinnützigen Stiftungen in die Betrachtung einbezogen. Sich hierbei ergebende Widersprüche werden heraus- gearbeitet sowie Lösungsvorschläge unterbreitet.

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Stiftungen im Ertrag- und Substanzsteuerrecht, Alexander Düll

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Erscheinungsdatum
1984
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