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Die Grundrechte im Recht der Europäischen Gemeinschaften - Bestand und Entwicklung

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Nach einem kurzen Abriss des Bestandes an Grundrechten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und deren verfassungs- rechtlichen Bestandschutz wird die Entwicklung des Grundrechtsschutzes im Gemeinschaftsrecht aufgezeigt. Hierbei wird unter Hinweis auf die tatsächlichen und die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinschafts- organe und der Mitgliedstaaten auf das Herausarbeiten der Grundrechte durch den Europäischen Gerichtshof eingegangen. Diese Grundrechte werden im einzelnen in ihrem erkennbaren Bestand einschliesslich des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit, den justiziellen Rechten und den Zugangsmöglichkeiten zum EuGH dargestellt. Im letzten Teil werden verschiedene Modelle der Weiterentwicklung des Grundrechtsschutzes im Gemeinschaftsrecht untersucht. Es wird auf einen Beitritt der Gemeinschaften zur Menschenrechtskonvention des Europarates oder deren sonstige Nutzbarmachung für das Gemeinschaftsrecht sowie auf die Schaffung eines eigenen Grundrechtskataloges der EG'en insbesondere auch durch das von den Völkern legitimierte aber nicht gesetzgebende Europäische Parlament eingegangen. Dabei werden die Stärken und Schwächen verschiedener Modelle sowie Lösungsansätze aufgezeigt.

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1984

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