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Die Verwaltung zwischen öffentlichem und privatem Recht

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Den unterschiedlichen Dimensionen der Abgrenzungsproblematik wird nur unzureichend Rechnung getragen. Die Frage nach der Zugehörigkeit einer Norm zu einem Rechtskreis ist aber streng zu unterscheiden von der Frage, welcher Normbezug für eine bestimmte Handlung massgeblich ist. Die vorliegende Arbeit ist der zweiten Frage, der Zuordnung von Realakten und Verträgen zu Rechtsnormen, gewidmet. Eine Analyse der logischen Struktur dieser Handlungsformen macht deutlich, worin die für ihre rechtliche Behandlung massgebliche Verknüpfung von Handlung und Norm besteht.

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Die Verwaltung zwischen öffentlichem und privatem Recht, Egon Christ

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Erscheinungsdatum
1984
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