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Ausschliesslichkeitsbindungen von Absatzmittlern in Handels- und Kartellrecht

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Mit dem Einsatz von selbständigen Unternehmern als Absatzmittler (Handelsvertreter, Kommissionsagenten, Vertragshändler) verfolgt ein Unternehmen den Zweck, einen Teil seiner Risiken auf seine Vertriebsorgane zu überwälzen. Der Verfasser untersucht im handelsrechtlichen Teil der Arbeit Bestehen und Umfang eines Wettbewerbsverbots für Absatzmittler vor dem Hintergrund ihrer Doppelrolle als selbständige Unternehmer und weisungsabhängige Vertriebsorgane. Im kartellrechtlichen Teil wird über die Beurteilung der Tatbestandsmässigkeit solcher Bindungen gemäss 18 GWB hinaus die Frage eines Normenkonflikts zwischen Handels- und Kartellrecht geprüft und im Ergebnis verneint.

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Ausschliesslichkeitsbindungen von Absatzmittlern in Handels- und Kartellrecht, Gerd-Uwe Baden

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1986
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