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Norbert Kollmer

    Arbeitsschutzgesetz
    Baustellenverordnung (BaustellV)
    • Zum Werk Das Werk widmet sich schwerpunktmäßig Themenkreisen, die von vorrangigem Interesse für die Praxis sind, u.a.:Qualifikationsvoraussetzungen für die SiGe-KoordinatorenWeisungsbefugnisse des SiGe-KoordinatorsHonorarfragenMindestanforderungen an Vorankündigung, SiGe-Plan und UnterlageKostensparende Effekte (z.B.Synthese mit Gefährdungsbeurteilung)Haftungsfragen (insbesondere: ob und inwieweit haftet auch der Bauherr)Hinweise auf Handlungshilfen und Muster Zur Neuauflage Die 3. Auflage berücksichtigt Literatur und Rechtsprechung bis Mitte 2020. Insbesondere eingearbeitet sind die Änderungen betreffend die Beauftragung geeigneter Koordinatoren und betreffend den Schutz der Beschäftigten vor ionisierender Strahlung. Die praxisorientierte Kommentierung bezieht die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen, die zwar keine Rechtsnormqualität besitzen, aber den amtlichen Stand der Interpretation der Vorschriften der Baustellenverordnung, abbilden, regelmäßig mit ein. Ein verstärktes Augenmerk wird im Rahmen des § 4 auf die haftungsrechtlichen Fragestellungen von Bauherrn, Bauunternehmer und Architekt (vertragliche Haftung, Verkehrssicherungspflichten) gelegt Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter, Baubehörden, Architekten, Ingenieure, Bauträger, Baufirmen, Bauherren

      Baustellenverordnung (BaustellV)
    • Arbeitsschutzgesetz

      mit BetrSichV, BaustellV, LasthandhabV, PSA-BV, BiostoffV, MuSchArbV, LärmVibrationsArbSchV, OStrV, ArbMedVV, ArbStättV, EMFV

      Zum Werk Zentrale Regelungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen technischen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das neben der Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zum Ziel hat. Ergänzt wird dieses Gesetz durch zahlreiche zumeist auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen. Das Werk bietet deshalb neben der ausführlichen und fundierten Erläuterung des Arbeitsschutzgesetzes auch prägnante und praxisgerechte Kurzkommentierungen:der Betriebssicherheitsverordnung (arbeitsschutzrechtlicher Teil),der Baustellenverordnung,der Lastenhandhabungsverordnung,der Persönlichen Schutzausrüstungen-Benutzungsverordnung,der Biostoffverordnung,der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung (arbeitsschutzrechtlicher Teil),der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung,der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge,der Verordnung über elektromagnetische Felderder Arbeitsstättenverordnung unddes Mutterschutzgesetzes (gesundheitsschutzrechtlicher Teil)Die Kommentierungen werden ergänzt durch eine instruktive Einführung zur Systematik und zu den verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen des Arbeitschutzrechts sowie durch systematische Darstellungen zu wichtigen ergänzenden Themen, wiePsychische Belastungen am Arbeitsplatz als Vorbemerkung zu § 5 ArbSchG,Betriebliche Mitbestimmung im ArbeitsschutzArbeitsmedizin undBerufliche Unfallversicherung. Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt den Kommentar durchgehend auf den Stand von Mitte 2020. Vertieft behandelt wurden die seit der Ausweitung des Schutzbereichs des Arbeitsschutzgesetzes auf psychische Belastungen vor allem durch die entsprechenden gewonnenen Erfahrungen. Zu berücksichtigen waren weiterhin die seit dem Erscheinen der Vorauflage ergangenen Änderungendes ArbSchG durch die Anpassung an das Datenschutzrecht,der BaustellV zum Schutz vor ionisierender Strahlung,der ArbStättV u.a. Verordnungen durch die neuen Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung und unter Wegfall der BilschirmarbV,des Mutterschutz G unter Aufhebung der MutterschutzV.Weiterhin waren auch die Auswirkungen der Änderungen des Gefahrstoffrechts auf das Arbeitsschutzrecht zu berücksichtigen. Aktuell berücksichtigt sind die Auswirkungen von Corona auf den Arbeitsschutz. In die Kommentierungen eingearbeitet sind insbes. die Regelungen der neuen Corona-Arbeitsstättenrichtlinie. Zielgruppe Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Personalabteilungen, Arbeitgeber, Betriebsräte, Berufsgenossenschaften, Arbeitsschutzbehörden, Richter und Rechtsanwälte.

      Arbeitsschutzgesetz