Höfeordnungfür die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein700 Seiten25 LesestundenBewachen
Die Formbedürftigkeit der Aufhebung und Änderung von Verträgen im Sinne des § 3IIb Abs. I BGB (§ 313 BGB a.F.)Bewachen