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Manja Hussner

    Grundrechte und Verfassungsgerichtsbarkeit in Zentralasien
    Die Übernahme internationalen Rechts in die russische und deutsche Rechtsordnung
    Die Umsetzung von Art. 6 Abs. 3 EMRK in der neuen Strafprozessordnung Russlands
    • 2008

      Russland trat 1996 dem Europarat bei und ratifizierte 1998 die EMRK sowie nahezu alle Zusatzprotokolle, was die Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit von Menschenrechten im Land neu definiert hat. Die Arbeit untersucht, wie und warum Russland sich internationalen Menschenrechtsstandards angenähert hat, welche völkerrechtlichen Verpflichtungen sich aus der Ratifizierung der EMRK ergeben und welchen Rang solche Verträge in der russischen Rechtsordnung einnehmen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Umsetzung der Standards des Artikel 6 Absatz 3 EMRK, die die Mindestanforderungen an einen fairen Strafprozess festlegen. Hierbei werden die am 1. Juli 2002 in Kraft getretene russische Strafprozessordnung und die Verfassung Russlands herangezogen. Zudem wird untersucht, ob die institutionellen Voraussetzungen für einen fairen Strafprozess gegeben sind und inwieweit die russischen Gerichte als unabhängig und unparteiisch gelten können. Eine bloße Analyse der normativen Grundlagen wäre jedoch unzureichend, insbesondere in einem postsowjetischen Staat. Daher wird auch die Rechtsrealität betrachtet, insbesondere die Anerkennung verfahrensrechtlicher Menschenrechte in der russischen Praxis und die Finanzierung der Gerichtsbarkeit.

      Die Umsetzung von Art. 6 Abs. 3 EMRK in der neuen Strafprozessordnung Russlands
    • 2005

      Wie unabhängig sind Nationalstaaten heute von internationalen Organisationen? Inwiefern beeinflusst Völkerrecht nationales Recht? Manja Hussner untersucht diese Fragen, indem sie die deutschen und russischen Verfassungen auf ihre völkerrechtsfreundlichen Aspekte analysiert. Dabei werden relevante Verfassungsnormen betrachtet, die Aufschluss über die Grundprinzipien des Umgangs mit internationalem Recht in beiden Staaten geben. Die Untersuchung umfasst die innerstaatliche Bedeutung völkerrechtlicher Verträge, des Völkergewohnheitsrechts und allgemeiner Rechtsgrundsätze. Hussner beleuchtet die von Russland angewandten Übernahmemechanismen und die Rangzuweisung, die internationales Recht in der russischen Rechtsordnung erfährt. Diese Analyse ermöglicht Einblicke in den Stellenwert, den die Russländische Föderation dem Völkerrecht beimisst. Zudem leistet Hussner einen wichtigen Beitrag zur Erforschung der russischen Verfassung und zur Frage, wie Russland in Zukunft seinen internationalen Verpflichtungen, insbesondere im Menschenrechtsschutz, nachkommen wird. Die Studie berührt zentrale Probleme europäischer Zusammenarbeit und Kooperation nach dem Kalten Krieg und bietet damit wertvolle Perspektiven auf die Dynamik zwischen nationalem und internationalem Recht.

      Die Übernahme internationalen Rechts in die russische und deutsche Rechtsordnung