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Ansgar Ohly

    26. Dezember 1965
    The law of comparative advertising
    Fälle zum Recht des geistigen Eigentums
    Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
    Urheberrecht in der digitalen Welt
    Richterrecht und Generalklausel im Recht des unlauteren Wettbewerbs
    "Volenti non fit iniuria" - Die Einwilligung im Privatrecht
    • 2010

      Der kompakte Kommentar für den schnellen Zugriff Zum Werk Der Kommentar bringt in handlich-kompakter Form eine umfassende, konzentrierte und aktuelle Gesamtdarstellung des Wettbewerbsrechts. Da dieses Recht weitgehend durch die Rechtsprechung geprägt wird, ist besonderer Wert auf die Auswertung der Entscheidungen des EuGH, des BGH und der Oberlandesgerichte sowie des weiterführenden Schrifttums gelegt. Besonders von Vorteil ist der rasche und sichere Zugriff auf das „Problem“ und die „einschlägige Entscheidung“. Dabei helfen - die systematische, übersichtliche und detaillierte Gliederung, - der Abdruck wichtiger Rechtsquellen sowie - das umfangreiche Sachverzeichnis. Vorteile auf einen Blick - übersichtliche Systematik der Kommentierung - durchgängige Orientierung an der aktuellen Rechtsprechung von EuGH und BGH - kompakte Darstellung und daher schnelle Zugriffsmöglichkeit auf den maßgeblichen Wettbewerbsfall Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Werbeagenturen, Wettbewerbsvereine.

      Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
    • 2010

      Das Recht des geistigen Eigentums umfasst Patentrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht und Kennzeichenrecht, mit Berührungspunkten zum UWG und Kartellrecht. An vielen juristischen Fakultäten ist dieses Rechtsgebiet mittlerweile Teil der wirtschaftsrechtlichen Schwerpunktbereiche, und seine praktische Relevanz wächst stetig. Die Einführung von Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht unterstreicht diese Entwicklung. Vorteile des Werkes sind die umfassende Darstellung aller Rechtsgebiete des geistigen Eigentums in einem Band und die Anpassung an die neueste Rechtslage. Der Inhalt umfasst: - Urheberrecht: Verwertungsrechte, Rechte des Architekten, Privatkopie, Zitierfreiheit, Datenbankschutz - Geschmacksmusterrecht: Schutz von Modeerzeugnissen, Verhältnis zum UWG - Patentrecht: Grundlagen, Genpatente, Softwarepatente, Patentverletzung - Kennzeichenrecht: Markenformen, Eintragungsvoraussetzungen, Schranken und Erschöpfung - Schutzrechtsübergreifende Fragen: Überlagerung von Schutzrechten, Verhältnis zum Kartellrecht, Rechtsdurchsetzung Der Autor, Prof. Dr. Ansgar Ohly, LL. M., lehrt Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht an der Universität Bayreuth. Dieses Werk richtet sich an Studierende, Referendare und alle, die sich mit dem Recht des geistigen Eigentums und relevanten Fällen vertraut machen möchten, einschließlich künftiger Fachanwälte.

      Fälle zum Recht des geistigen Eigentums
    • 2002

      Der Grundsatz „volenti non fit iniuria“ stellt ein plausibles Gerechtigkeitsprinzip dar, dessen privatrechtliche Form, die Einwilligung, jedoch bislang vernachlässigt wurde. Ansgar Ohly entwickelt auf Basis rechtshistorischer und rechtsphilosophischer Überlegungen eine eigenständige Lehre zur Einwilligung, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung betont. Die Einwilligung wird als Aktualisierung von Autonomie verstanden und in Beziehung zur Privatautonomie gesetzt. Der Autor erstellt eine Stufenleiter der Gestattungen, die von der Rechtsübertragung über schuldvertragliche Gestattungen bis zur einseitigen, widerruflichen Einwilligung reicht. Zudem wird die Einwilligung als Rechtsgeschäft präsentiert, wobei die §§ 104 ff. BGB insbesondere bei höchstpersönlichen Einwilligungen einer teleologischen Reduktion bedürfen. Durch den Vergleich mit dem Recht in Großbritannien und den USA wird eine präzisere Bestimmung der Einwilligungsvoraussetzungen ermöglicht. Dies führt zu neuen Lösungen für verschiedene Einzelprobleme, wie die Beurteilung der Patienten-Einwilligung im Medizinrecht, die objektiven Schranken der Einwilligung bei strafbaren oder irreversiblen Eingriffen, die Bedeutung der Einwilligung bei der kommerziellen Nutzung von Persönlichkeitsmerkmalen sowie die Wirksamkeit von Einwilligungsklauseln in AGB.

      "Volenti non fit iniuria" - Die Einwilligung im Privatrecht