Gentleman, Manager, Homo Digitalis
Der Wandel der Rechtssubjektivität in der Moderne






Der Wandel der Rechtssubjektivität in der Moderne
Das Lehrbuch versteht sich als kulturwissenschaftliche Staatstheorie in der Tradition der Allgemeinen Staatslehre. Es orientiert sich normativ an der liberalen Demokratie als der heute paradigmatischen Form des westlichen Nationalstaates und richtet sich in besonderer Weise an solche Leser, die am engen Zusammenhang von moderner Staatlichkeit und rule of law interessiert sind. Das Buch zeigt, wie sehr Recht und Gesetz bereits die Zentralisierung öffentlicher Gewalt im frühmodernen Territorialstaat begleitet haben, um anschließend die verschiedenen Rechtsschichten des modernen Staates und die sie begleitende Semantik darzustellen: den Verfassungsstaat, den Wohlfahrtsstaat und den Netzwerkstaat. Besondere Vorteile: Vermittlung von Grundlagenwissen Einbeziehung aktueller staatstheoretischer Debatten knappe präzise Darstellungen
Das Projekt 'Die Medien des Rechts' untersucht den intrinsischen Zusammenhang zwischen Medien und Recht. Medien wie Schrift sind nicht nur Kommunikationskanäle für rechtliches Wissen, sondern haben auch rechtsbildende Konsequenzen. Sie formen den Raum, in dem praktisches Wissen und Recht als kulturelles Phänomen entstehen. Ohne Lautsprache keine Rechtsformeln, ohne Schrift kein Konditionalprogramm, ohne Buchdruck kein nationalstaatliches Rechtssystem – und ohne Computernetzwerke kein fragmentiertes Weltrecht. Diese Zusammenhänge werden analysiert, wobei Metaphern den Zugang zu einer gemeinsamen Welt ermöglichen. Der Aufstieg digitaler Medien führt zu einem neuen Verständnis der gegenwärtigen Rechtskultur als Netzwerkkultur, die die Massenkultur ablöst und die auf Buchdruck basierende liberale Rechtskultur transformiert. Die neuen Computernetzwerke verursachen einen Bruch in der Wissensgeschichte und bringen eine neue Epistemologie hervor, die faktische und normative Bedeutungen neu wahrnimmt. Der vierte Band beleuchtet diese Entwicklungen und führt die Themen der ersten drei Teile fort. Neben allgemeinen Reflexionen zu Kulturevolution und Medientheorie wird die neue Rechtskultur der Computernetzwerke anhand zentraler Phänomene wie der Zukunft von Verfassung, Staatlichkeit, Demokratie sowie der Entwicklung von Ehe, Familie und Bildung veranschaulicht.
Grundrechtlich geschützte Rechtspositionen werden in der gegenwärtig dominierenden Lesart mit individuellen Freiheiten gleichgesetzt. Leitbild ist die Autonomie des einzelnen Subjekts. Über die Individualdimension hinausweisende „kollektive“ oder „institutionelle“ Aspekte des Grundrechtsschutzes bilden in dieser Perspektive nur ein Sekundärphänomen, das sich von der primär einschlägigen Individualfreiheit ableitet. Die Beiträge des Bandes stellen diese geläufige Sichtweise auf die Probe. Sie gehen aus von der Frage, inwieweit die überkommene Grundrechtstheorie und -dogmatik den transsubjektiven gesellschaftlichen Gehalt, der sich in den Grundrechten ausspricht, systematisch unterschätzt.
Das Verfassungsrecht steht gegenwärtig vor einer doppelten Herausforderung, die seine traditionelle Form in Frage stellt. Zum einen wirft die Globalisierung die Frage auf, ob die Verfassung ein auf den Nationalstaat fixiertes Konzept ist, das in einer entstehenden Weltgesellschaft nicht mehr tragfähig ist. Zum anderen wird die klassische Funktion des Verfassungsmodells als Garant politischer Einheit auf nationaler Ebene zunehmend prekär. In Reaktion auf die fortschreitende Differenzierung und Verselbständigung gesellschaftlicher Teilbereiche entstehen „Teilverfassungen“, die für ihre Sektoren ähnliche Regelungsansprüche erheben wie das klassische Verfassungsmodell für den Gesamtstaat. Vor diesem Hintergrund beleuchten die Beiträge des vorliegenden Bandes sowohl grundlegende als auch sektorspezifische Analysen, um zu erörtern, welchen aktuellen „Eigenwert“ das Verfassungsrecht angesichts dieser Herausforderungen hat und welche Modifikationen des klassischen Verständnisses unter den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen möglicherweise notwendig sind. Die Diskussion wird durch Beiträge von verschiedenen Autoren bereichert, die unterschiedliche Perspektiven und Analysen einbringen.
Das Projekt »Die Medien des Rechts« möchte aufzeigen, dass es einen intrinsischen Zusammenhang zwischen Medien und Recht gibt. Ein Medium wie Schrift ist nicht einfach ein Kanal, in dem rechtliches Wissen kommuniziert wird, sondern hat vielmehr selbst rechtsbildende Konsequenzen. Medien formatieren den Raum, in dem sich praktisches (Regel-)Wissen und damit auch Recht ausbildet. Ohne Lautsprache keine Rechtsformeln, ohne Schrift kein Konditionalprogramm, ohne Buchdruck kein nationalstaatliches Rechtssystem – und ohne Computertechnologie kein fragmentiertes Weltrecht. Das sind die Zusammenhänge, denen »Die Medien des Rechts« nachgehen. Dieser zweite Band des Projekts »Die Medien des Rechts« setzt die Untersuchungen zum Verhältnis von (Laut-)Sprache, praktischem Wissen und oraler Rechtskommunikation fort. Es wird gezeigt, wie die Evolution zunächst von Graphismen und sodann von einer auf Lautsprache aufruhenden Schrift das praktische Wissen verändert und wie nicht unabhängig von je unterschiedlichen Schrifttechnologien – Bilderschrift, Keilschrift, Konsonantenschrift, Alphabetschrift etc. – unterschiedliche praktische Verwendungsweisen im Umgang mit verschriftetem Recht entwickelt werden.
Das Projekt »Die Medien des Rechts« möchte aufzeigen, dass es einen intrinsischen Zusammenhang zwischen Medien und Recht gibt. Ein Medium wie Schrift ist nicht einfach ein Kanal, in dem rechtliches Wissen kommuniziert wird, sondern hat vielmehr selbst rechtsbildende Konsequenzen. Medien formatieren den Raum, in dem sich praktisches (Regel-)Wissen und damit auch Recht ausbildet. Ohne Lautsprache keine Rechtsformeln, ohne Schrift kein Konditionalprogramm, ohne Buchdruck kein nationalstaatliches Rechtssystem – und ohne Computertechnologie kein fragmentiertes Weltrecht. Das sind die Zusammenhänge, denen »Die Medien des Rechts« nachgehen. Von den vier Teilen des Projekts – Sprache, Schrift, Buchdruck, Computertechnologie – erscheinen die ersten beiden im Frühjahr 2011, der dritte und vierte Teil ein bzw. zwei Jahre später. Im hier vorliegenden ersten Band des Projekts »Die Medien des Rechts« steht die Evolution von (Laut-)Sprache und ihre Verwendung für Rechtszwecke in oralen Kulturen im Vordergrund. Recht ist keineswegs zwingend an Autonomie und Normen im Sinne mehr oder weniger voll expliziter Sätze gebunden. Ungeschriebenes Recht existiert zunächst in eher kryptischen, das gesamte praktische Wissen übergreifenden Wortformeln, die eng an das situationspragmatische Handeln innerhalb oraler Kulturen und ihrer Lebensformen gebunden sind.
Diese Neuerscheinung ist als studienbegleitendes Lehrbuch für die juristische Ausbildung im Bereich des Grundlagenfachs Rechtstheorie. Dazu greift es auch die neuere rechtstheoretische Diskussion auf, die stärker als die traditionelle Rechtstheorie auf die kommunikativen und medialen Voraussetzungen des Rechts referiert. Die Grundprobleme und Grundbegriffe der Rechtstheorie werden im ersten Teil des Lehrbuchs plastisch dargelegt. Schwerpunkte bilden dabei die Regel- oder Normtheorie, die Systembildung im Recht sowie die Fragen der Anwendung des Rechts. Im zweiten Teil des Lehrbuchs wird die kommunikations- und medientheoretische Grundlegung der Einführung stärker in den Vordergrund gerückt. Dabei geht es zum einen um die Verdeutlichung des Angewiesenseins des Rechts auf Kommunikation und Kommunikationsmedien. Zum anderen wird unter dem Begriff der „Evolutionstheorie“ kommunikations- und medientheoretisch eine Entwicklungsgeschichte des Rechts angesprochen. - Rechtstheorie als Name und Programm - Rechtssatz, Rechtsregel, Regelgebrauch - Recht und Rechtssystem - System der Systemtheorie - Wirksamkeit und Geltung des Rechts - Anwendung und Konkretisierung des Rechts - Medien des Rechts - Evolution des Rechts - Schrift, Buchdruck, Massenmedien - Internet als Paradigma einer „neuen Rechtskultur“. Für Studenten der Rechtswissenschaften und der Rechtsphilosophie, Referendare.