Das Werk stellt die wesentlichen privatrechtlichen Institute des Römischen Rechts, wie etwa Kauf, Miete, Darlehen oder Bereicherungsrecht, dar. Damit zeigt es zugleich die römisch-rechtlichen Grundlagen des geltenden Zivilrechts auf. Es deckt ein wichtiges Teilgebiet des Grundlagenfachs Rechtsgeschichte ab. Das Studienbuch wurde gründlich überarbeitet und aktualisiert. Dabei legte der Autor besonderen Wert auf eine deutlich didaktische Ausrichtung des Werkes. Deshalb enthält die Neuauflage auch zahlreiche Vergleiche mit dem geltenden Recht sowie Textauszüge aus dem „Corpus Juris Civilis“, dem grundlegenden Gesetzbuchs Kaiser Justinians. Für Studenten, Referendare.
Sebastian Lohsse Reihenfolge der Bücher





- 2024
- 2008
Ius adcrescendi
- 298 Seiten
- 11 Lesestunden
Wenn ein Erblasser einen Gegenstand mehreren Personen gemeinsam vermacht hat, jedoch einer der Bedachten seinen Anteil nicht erwirbt, stellt sich die Frage, ob dieser Anteil den Erben verbleibt oder auf die übrigen Vermächtnisnehmer verteilt wird. Den entsprechenden Konflikt der Interessen von Erben und Mitvermächtnisnehmern – der sich im geltenden Recht in gleicher Weise stellt – löst das Prinzip der Anwachsung unter Mitvermächtnisnehmern im Römischen Recht, das hier erstmals umfassend untersucht wird. Einen Schwerpunkt bilden die bislang weitgehend unerschlossenen, höchst komplizierten Regeln, die im Fall des Nießbrauchsvermächtnisses Anwendung finden. Der Vergleich dieser Regeln mit den allgemeinen Anwachsungsgrundsätzen läßt nicht nur die Struktur der Anwachsung klar zutage treten, sondern ermöglicht zugleich Einblicke in die Rechtsnatur von Eigentum und Nießbrauch sowie in die Methode der römischen Juristen.