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Reinhard Voppel

    1. Januar 1964
    VOF
    VgV
    J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz .../Einl zum FamR; §§ 1297-1352; Anh zu §§ 1297 ff
    Der Einfluss des Naturrechts auf den usus modernus
    HOAI 2021
    • Die Neubearbeitung 2023 kommentiert die Veränderungen auf den Gebieten der Eheschließung, Aufhebung der Ehe und faktischen Lebensgemeinschaft, die schwierige juristische Fragen aufweisen, detailliert und vorausschauend lösungsorientiert. Etwa die umstrittene Frage, ob die Kann-Regelung des § 1314 Abs 1 BGB dem Gericht ein Ermessen einräumt oder vielmehr nur die Aufhebungsfälle benennt und eine gebundene Entscheidung des Gerichts verlangt.

      J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz .../Einl zum FamR; §§ 1297-1352; Anh zu §§ 1297 ff
    • VgV

      Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

      VgV
    • Die VOF ist ein Regelwerk zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen durch die öffentliche Hand, das ab einem bestimmten Auftragsvolumen Anwendung findet. Der Kommentar erläutert die Paragraphen ausführlich anhand der aktuellen Rechtsprechung und Entscheidungen der Vergabekammern. Ein Schwerpunkt liegt auf wichtigen Fragen des persönlichen Anwendungsbereichs, der Abgrenzung zu VOB/A und VOL/A sowie der Ermittlung des richtigen Auftragswertes. Die verschiedenen Vergabeverfahren, wie das Verhandlungsverfahren und das Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, werden detailliert dargestellt, wobei die entscheidenden Wertungskriterien hervorgehoben werden. Ein Anhang enthält die oft schwer zugänglichen europarechtlichen Grundlagen. Die Neuauflage behandelt die VOF in der Fassung der Novelle von Juni 2010 und bietet eine gestraffte Struktur sowie wichtige Neuerungen: Die Bedeutung von Planungswettbewerben nimmt zu, die Nachweise zur Eignung der Bieter wurden vereinfacht, und der Aufwand zur Beschaffung von Bescheinigungen zur Teilnahme an Vergabeverfahren wurde reduziert. Zudem wurde das Verhandlungsverfahren novelliert, sodass bei gleicher Eignung der Bieter ein Losverfahren zulässig ist. Die umfangreiche Rechtsprechung ist ebenfalls in die Kommentierung eingearbeitet. Die Zielgruppe umfasst staatliche und kirchliche Baubehörden, Architekten, Ingenieure, die Bauindustrie und Rechtsanwälte im Bau- und Architektenrecht.

      VOF