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Benjamin Raue

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    Nachahmungsfreiheit nach Ablauf des Immaterialgüterrechtsschutzes?
    Die dreifache Schadensberechnung
    • 2017

      Wie soll der Schadensersatz nach einer Patent-, Marken- oder Urheberrechtsverletzung berechnet werden? Diese Arbeit bettet diese Frage erstmals umfassend in den deutschen und europäischen Kontext ein. Nach detaillierter Analyse des Schadensrechts der wichtigsten europäischen Rechtsordnungen (u. a. F/E/NL) wird Art. 13 Durchsetzungs-RL ausgelegt, in den europäischen Schadensbegriff integriert und Defizite der deutschen Umsetzung aufgezeigt. Mit Hilfe der rechtsvergleichenden Erkenntnisse zeigt der Autor, wie die immaterialgüterrechtliche Schadensberechnung dogmatisch wieder in das allgemeine deutsche Schadensrecht integriert werden kann. Anhand detaillierter Untersuchungen der konkreten Schadensberechnung, der Lizenzanalogie und der Gewinnherausgabe demonstriert er, wie die Rechteinhaber ausreichend kompensiert werden können, ohne dass gesellschaftlich erwünschte Tätigkeiten übermäßig abgeschreckt werden. Auf diese Weise kann das Immaterialgüterrecht Impulse für eine Weiterentwicklung des allgemeinen Schadensrechts geben.

      Die dreifache Schadensberechnung
    • 2010

      Diese Arbeit untersucht zum ersten Mal systematisch, wie sich alle einschlägigen gewerblichen Verbotsrechte auf gemeinfreie Gegenstände auswirken, nachdem Urheber-, Gebrauchsmuster-, Patent- oder andere Immaterialgüterrechte abgelaufen sind. Denn nur durch ein normübergreifendes Konzept kann eine angemessene Balance zwischen dem Schutz von Innovationen und der optimalen Verbreitung von Immaterialgütern gefunden werden. Den Konflikt hat der Gesetzgeber bei den Immaterialgüterrechten dadurch gelöst, dass er sie zeitlich begrenzt hat. Doch nach Ablauf des Schutzes versuchen ehemalige Schutzrechtsinhaber, ihre gesicherte Stellung im Wettbewerb zu verteidigen. Sie argumentieren, dass Nachahmer den mit viel Aufwand geschaffenen Ruf ausnutzen bzw. Verbraucher in die Irre führen würden. Sie haben oft Erfolg damit, weil Immaterialgüter von einer Vielzahl weiterer Verbotsnormen erfasst werden, bei denen die Nachahmungsfreiheit oft vernachlässigt wird.

      Nachahmungsfreiheit nach Ablauf des Immaterialgüterrechtsschutzes?