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Bookbot

Marcus Bergmann

    Strafbarkeit vertragswidrigen Unterlassens
    Einwanderungsgesetz
    Geldwäsche
    Internal Investigations und Ermittlungsverfahren
    • 2019

      Compliance-Maßnahmen wie interne Ermittlungen reagieren auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften in Unternehmen. Die Zulässigkeit von Unterlagen aus diesen Ermittlungen als Beweismittel in späteren Straf- und Bußgeldverfahren ist umstritten. Eine zentrale Frage ist, ob strafprozessuale Beschlagnahmeverbote, die Strafverteidiger schützen, auf interne Ermittlungen anwendbar sind, insbesondere wenn diese von externen Anwaltskanzleien durchgeführt werden. Zudem wird diskutiert, ob strafprozessuale Schutzmechanismen auch für Unternehmensangehörige gelten sollten, die im Rahmen interner Ermittlungen untersucht werden. Der erste Beitrag des Bandes behandelt diese komplexen Fragestellungen und bietet Lösungsvorschläge. Im Vergleich dazu verfolgt das US-amerikanische Recht einen anderen Ansatz, wobei interne Ermittlungen eine unterschiedliche Funktion im rechtlichen Gesamtgefüge einnehmen. Der zweite Beitrag beleuchtet diese Unterschiede. Das Spannungsverhältnis zwischen internen Ermittlungen und staatlichen Ermittlungen ist ein Thema laufender juristischer Diskussionen, insbesondere im Kontext des Unternehmensstrafrechts und des Strafprozessrechts. Diese Debatten wurden zuletzt durch die Gesetzgebungsbestrebungen der Bundesregierung zur Neuregelung der Sanktionierung von Unternehmen angestoßen, die auch spezifische Regelungen für interne Ermittlungen umfassen sollen. Der Band leistet einen Beitrag zu dieser aktuellen Diskussion.

      Internal Investigations und Ermittlungsverfahren
    • 2019

      Im Sommer 2017 wurden umfassende Änderungen am Geldwäschegesetz (GwG) vorgenommen, einschließlich der Einführung eines Transparenzregisters und erweiterter Meldepflichten bei Verdacht auf Geldwäsche. Diese Reformen setzen die 4. Geldwäscherichtlinie der EU um, die die Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) berücksichtigt. Der Einfluss der FATF ist besonders im Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) spürbar, wo eine Strafbarkeit der Selbstgeldwäsche eingeführt und der Vortatenkatalog erweitert wurde. Dies führt zu Überschneidungen mit anderen Delikten, insbesondere der Hehlerei. Angesichts neuer Technologien im bargeldlosen Zahlungsverkehr, wie Bitcoin, stellt sich die Frage, was heute als Geldwäschevortat gilt und wie weit das Geldwäscheverbot reicht. Dieses Verbot umfasst nicht nur das Verbergen von Gegenständen, sondern auch das Vereiteln der Einziehung oder Sicherstellung solcher Gegenstände. Im Sommer 2017 wurden zudem die Vorschriften zur Einziehung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen reformiert. In diesem rechtlichen Kontext analysieren die acht Autorinnen und Autoren verschiedene Problemfelder, die das materielle Geldwäscherecht, das Geldwäschestrafrecht, das Strafprozessrecht, das Aufsichtsrecht und das Gesetzgebungsverfahren betreffen. Ihre Beiträge bieten einen lesenswerten Überblick und versuchen, aktuelle Fragen zum Thema Geldwäsche zu beantworten.

      Geldwäsche
    • 2019

      Einwanderungsgesetz

      Hallescher Entwurf zur Neuordnung der Dogmatik des Aufenthaltsrechts

      In Politik und Wissenschaft wird derzeit eine rege Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen einer Einwanderungsgesetzgebung geführt. Die Vorschläge der Parteien nehmen durchweg Bezug auf die bestehende Dogmatik des Ausländerrechts, welches auf einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt beruht. Der „Hallesche Entwurf für ein Einwanderungsgesetz“ verfolgt einen grundlegend anderen Ansatz: Er basiert auf einem grundsätzlichen Recht auf Einreise und Aufenthalt, welches nur aus bestimmten Anlässen eingeschränkt werden kann. Das bisherige System der nach Aufenthaltszwecken differenzierenden Titel wird danach aufgegeben, nicht aber das Ziel, die Zuwanderung zu steuern. Der Vorschlag macht sich die Vorgaben des Völker- und Europarechts zu eigen und zielt zugleich auf eine Vereinfachung des Zuwanderungsrechts und damit mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

      Einwanderungsgesetz
    • 2012

      Strafbarkeit vertragswidrigen Unterlassens

      Zur Rechtspflicht nach § 13 Abs. 1 StGB unter besonderer Berücksichtigung des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte

      Mit seinem obiter dictum zum Compliance-Officer hat das BSR-Urteil des BGH für ein nachhaltiges Echo in der rechtswissenschaftlichen Literatur gesorgt. Die entscheidungstragenden Gründe sind im Vergleich dazu eher unbeachtet geblieben. Diese Untersuchung zeigt auf, dass sich Garantenpflichten in derartigen Mehr-Personen-Verhältnissen nicht durch eine Delegation bestehender Pflichten erklären lassen. Stattdessen wird ein alternativer Erklärungsansatz unter Rückgriff auf den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte entwickelt. Der Verfasser untersucht dazu die Anforderungen, die an eine Rechtspflicht nach § 13 Abs. 1 StGB zu stellen sind, insbesondere hinsichtlich einer Beschränkung der Pflichten auf bestimmte Handlungen. Besonderes Augenmerk richtet er darauf, ob strafrechtliche Garantenpflichten rein zivilrechtlich begründet werden können. Dazu setzt er sich intensiv mit der hieran geübten Kritik auseinander und unterzieht die sog. materiellen Garantentheorien einer kritischen Würdigung.

      Strafbarkeit vertragswidrigen Unterlassens