Das Umwandlungssteuergesetz hat die Aufgabe, steuerliche Hindernisse bei Umwandlungen zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird die ertragsteuerliche Steuerneutralität gewährleistet, sodass stille Reserven nicht aufgedeckt und besteuert werden müssen. Bei einer Organgesellschaft können jedoch aufgrund der Gewinnabführungspflicht steuerliche Konsequenzen aus dem Körperschaftsteuergesetz entstehen. Diese steuerlichen Auswirkungen treten auf, wenn das handelsrechtliche und steuerliche Übernahmeergebnis differieren. Die Arbeit untersucht, wie diese Abweichungen einzuordnen sind und welche steuerlichen Folgen sich für den Organkreis ergeben. Zudem werden die steuerlichen Risiken einer Aufwärtsverschmelzung auf eine zu 100 Prozent an der übertragenden Körperschaft beteiligte Organgesellschaft thematisiert. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des FG Rheinland-Pfalz wird die Einführung der nicht gesetzlich geregelten außerorganschaftlich verursachten Mehr- und Minderabführung durch die Finanzverwaltung kritisch betrachtet. Die zeitversetzte Entstehung des Übernahmeergebnisses sowie die unterschiedlichen Bewertungen des übergehenden Vermögens in Handels- und Steuerbilanz des übernehmenden Rechtsträgers werden ebenfalls hinterfragt. Abschließend werden die steuerlichen Auswirkungen von Bestandsdifferenzen auf den übertragenden und übernehmenden Rechtsträger aufgezeigt.
Sara Bergmiller Bücher
