Kritische Würdigung der steuerlichen Behandlung von Mehrabführungen im Rahmen einer Aufwärtsverschmelzung auf eine Organgesellschaft
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Aufgabe des Umwandlungssteuergesetztes ist es, Umwandlungen aus steuerlicher Sicht nicht entgegenzustehen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird die ertragsteuerliche Steuerneutralität gewährleistet, stille Reserven müssen nicht aufgedeckt und besteuert werden. Handelt es sich bei der übernehmenden Körperschaft jedoch um eine Organgesellschaft, können sich aufgrund der bestehenden Gewinnabführungspflicht steuerliche Folgen aus dem Körperschaftsteuergesetz ergeben. Steuerliche Auswirkungen für die Organschaft treten ein, wenn das handelsrechtliche und steuerliche Übernahmeergebnis voneinander abweichen. Die vorliegende Arbeit untersucht, wie diese Abweichung einzuordnen sind und welche steuerlichen Folgen sich aus dieser Einstufung für den Organkreis ergeben. Die steuerlichen Risiken, die sich bei einer Aufwärtsverschmelzung auf eine zu 100 Prozent an der übertragenden Körperschaft beteiligten Organgesellschaft ergeben können, werden dargestellt. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des FG Rheinland-Pfalz wird in der vorliegenden Arbeit die Einführung der gesetzlich nicht geregelten außerorganschaftlich verursachten Mehr- und Minderabführung durch die Finanzverwaltung kritisch hinterfragt. Neben der zeitversetzte Entstehung des Übernahmeergebnisses werden die steuerlichen Konsequenzen aus der unterschiedliche Bewertung des übergehenden Vermögens in Handels- und Steuerbilanz des übernehmenden Rechtsträgers kritisch hinterfragt. Im Anschluss werden die steuerlichen Auswirkungen von Bestandsdifferenzen, welche entweder auf Ebene des übertragenden oder auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers vorhanden sind, aufgezeigt.