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Yannick Engel

    Ausschluss der beschuldigten Person von Einvernahmen im Vorverfahren
    • Ausschluss der beschuldigten Person von Einvernahmen im Vorverfahren

      Teilnahme und Konfrontation im Spannungsverhältnis zwischen Wahrheit und Fairness

      Das Teilnahmerecht ist eine der umstrittensten Normen der geltenden Strafprozessordnung. Bezüglich der Frage, unter welchen Voraussetzungen die beschuldigte Person von Einvernahmen im Vorverfahren ausgeschlossen werden kann, bestehen in der Praxis sowohl seitens der Strafverfolgungsbehörden als auch seitens der Gerichte und der Anwaltschaft etliche Unsicherheiten. Die vorliegende Arbeit nimmt sich dieser Problematik an und versucht, die einzelnen Einschränkungsmöglichkeiten des Teilnahmerechts systematisch darzustellen und in das Spannungsverhältnis zwischen Wahrheit und Fairness einzubetten.

      Ausschluss der beschuldigten Person von Einvernahmen im Vorverfahren