Unter welchen Voraussetzungen ist ein assistierter Suizid möglich? Wer kann eine Sterbeverfügung errichten? Der Kurzkommentar zum Sterbeverfügungsgesetz enthält alle wesentlichen Bestimmungen einschließlich des Strafrechts, die Gesetzesmaterialien und weiterführende Hinweise. Inkl. StVf-Präp-V. Der erste umfassende Kurzkommentar zum Sterbeverfügungsgesetz Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 11. Dezember 2020, das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid aufzuheben, wurde eine neue gesetzliche Regelung betreffend der Hilfe zum selbstbestimmten Sterben notwendig. Das neu erlassene Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) setzt das Erkenntnis des VfGH um und regelt detailliert den assistierten Suizid. Der Kurzkommentar zum StVfG umfasst alle wesentlichen Bestimmungen einschließlich des Strafrechts, die Gesetzesmaterialien und praktische, weiterführende Hinweise. Diese wurden ausschließlich von Legisten und Legistinnen erarbeitet, die im Gesetzgebungsprozess eingebunden waren. Ergänzt wird das Werk durch die Sterbeverfügungs-Präparate-Verordnung und den Schlussbericht des Dialogforums Sterbehilfe. Mit dem Kurzkommentar erhalten alle in den Prozess eingebundenen Personen, wie Pflegekräfte, Ärztinnen, Notare, Juristinnen, Apothekerinnen und Hilfe leistende Personen, eine erste Leitlinie an die Hand. Jetzt reinlesen: Inhaltsverzeichnis(pdf)
Georg Kathrein Bücher



Manzsche Große Gesetzausgaben - 2: Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch
samt den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, verweisenden und erläuternden Anmerkungen, Literaturangaben, und einer Übersicht über die Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere des Obersten Gerichtshofes : auf Grund der von Hans Kapfer bearbeiteten 24.-30. Auflage - 34. Auflage
- 2931 Seiten
- 103 Lesestunden
German
Der Europäische Verband der Richter in Handelssachen () hat das seit 2009 laufende Projekt Best Practice weiter gefördert und kommt mit dem vorliegenden Rechtsvergleich zu folgendem - Weiterführung in jenen europäischen Staaten, die eine spezialisierte Handelsgerichtsbarkeit kennen (Schweiz, Österreich, Deutschland, Frankreich und Belgien) - Mitwirkung der Handelsrichter als Spezialisten (Fachrichter nach Schweizer Innovation) oder als Generalisten mit besonderen Kenntnissen des Wirtschaftslebens mit einer Tendenz zur Flexibilisierung des Beizugs der Handelsrichter nach ihrem Fachwissen - Einrichtung von nationalen Experten-Pools der Handelsrichter, die als Spezialisten regional in anderen Handelsgerichten eingesetzt werden können - Einrichtung von Abteilungen in bestehenden Handelsgerichten für internationale Streitbeilegung zwischen Unternehmen mit Verfahrenssprache Englisch - Innovative Option für alle Unternehmen, neben der privatisierten Justiz der Schiedsgerichte, ein staatliches Handelsgericht als Schiedsgericht wählen zu können Die Postulate dieses Fazits sind das Ergebnis der Länderberichte zu den Zielvorgaben einer sachgerechten, raschen und damit kostengünstigen Ziviljustiz, die damit die Zukunft der Europäischen Handelsgerichtsbarkeit im Interesse der Unternehmen gewährleistet.