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Frank Rüdiger

    Schule ist Gemeinschaft
    Abschied von der verwalteten Schule
    Erlebniswelten
    50 Jahre Grundgesetz und Schulverfassung
    Schulverfassung und Bürgergesellschaft in Europa
    Schulvielfalt als Verfassungsgebot
    • In Anbetracht der allgegenwärtigen Krise des Bildungssystems ist die Bildungsdiskussion erneut entfacht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Schule pädagogisch besser, effektiver und auch kostengünstiger funktionieren kann. Der Ruf nach mehr Selbständigkeit für die Schulen scheint eine Lösung des Bildungsproblems in Aussicht zu stellen. Kern der Untersuchung ist die Forderung, Bildung müsse darauf ausgerichtet sein, den Anforderungen einer pluralistischen Gesellschaft zu genügen. Erfüllt werden kann dies - so die These des Autors - allein durch eine bürgerschaftlich verfaßte Schule, in der Eltern und Lehrer das pädagogische Schulprogramm mitgestalten. Dies bedeutet den Abschied von der etatistisch geprägten Schule: Ziel muß die verantwortliche Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch direkte Bürgerbeteiligung, also gesellschaftliche Selbstverwaltung sein. Mit ihrem einseitig konservativen Staatsrechtsverständnis befindet sich die deutsche Bildungspolitik in der Sackgasse - Reformen, die sich an der Bildungspolitik eines breiten gesellschaftlichen Konsens - wie in den skandinavischen Ländern praktiziert - orientieren, sind unumgänglich. Vor dem Hintergrund einer demokratietheoretischen Untersuchung, in deren Mittelpunkt die Begriffe Bürgergesellschaft, Kommunitarismus und Liberalismus stehen, umfaßt die vorliegende Monographie eine grundlegende Darstellung der Bildungssysteme in den west- und mittelosteuropäischen Staaten.

      Schulverfassung und Bürgergesellschaft in Europa
    • Ausgewiesene Bildungsrechtler und Erziehungswissenschaftler haben das 50jährige Bestehen des Grundgesetzes zum Anlaß genommen, kritisch zu hinterfragen, inwieweit die schulverfassungsrechtlichen Regelungen heute ihren Beitrag zu einem pluralistischen und modernen Bildungswesen leisten. In seinem Beitrag „Das Recht auf Bildung und die Freiheit der Erziehung in der deutschen Verfassungs- und Bildungsgeschichte bis zum Grundgesetz“ zeigt Siegfried Jenkner auf, daß die Schulverfassung heute noch immer mit der Überwindung vorliberaler und vordemokratischer Traditionsbestände beschäftigt ist. Lutz R. Reuter untersucht „Das Recht auf Bildung in der deutschen Bildungsgeschichte seit 1945“ und kommt zu dem Schluß, daß sein Gehalt konturenlos geblieben und deshalb neu zu bestimmen ist. Johann Peter Vogel zeichnet in seinem Beitrag „50 Jahre Grundrecht auf Errichtung freier Schulen“ die Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für ein pluralistisches Bildungswesen nach, kritisiert gleichwohl dabei Rückgriffe auf Figuren wie ein vorkonstitutionelles Monopol des Staates im Berechtigungswesen oder den Vorrang der staatlichen Schule im Grundschulbereich. Martin Stock entwirft in seinem Beitrag „Autonomiekonzepte für die öffentliche Schule - Altes und Neues“ ein pragmatisches Konzept einer verstärkten curricularen und organisatorischen Selbständigkeit der einzelnen Schulen im Rahmen einer reformierten Staatsaufsicht. Der Beitrag „Kommunitarismus, Liberalismus und Bürgergesellschaft im Bildungswesen“ von Frank-Rüdiger Jach stellt die Schulverfassungsfrage in einen grundsätzlichen, demokratietheoretischen Zusammenhang und skizziert das Modell einer bürgerschaftlich verfaßten Schule. Arnold Köpcke-Duttler untersucht die interkulturelle Dimension des Rechts auf Bildung und stellt diese in Zusammenhang mit den Kinder-Rechten insgesamt. John E. Coons schließlich betrachtet die historischen, politischen und gesellschaftlichen Aspekte des elterlichen Rechts auf freie Schulwahl in den Vereinigten Staaten von Amerika im Vergleich zur bundesdeutschen Situation. Die Beiträge belegen nachhaltig, daß ein traditionell-etatistisches Verständnis des Art. 7 GG den Anforderungen, die an die Schule der Zukunft zu stellen sind, nicht mehr genügt.

      50 Jahre Grundgesetz und Schulverfassung
    • Erst wenige Schulen genügen den Anforderungen, die an eine europäisch ausgerichtete Bildung zu stellen sind. Europäische Integration, Globalisierung und die Auflösung nationalstaatlich geprägter Wertorientierungen verlangen nach neuen Formen und Inhalten schulischen Lernens. Im ersten Teil dieses Sammelbandes geben renommierte Erziehungswissenschaftler und Politiker aus verschiedenen Ländern Antworten auf die Frage, in welchem Verhältnis Wissensvermittlung und Persönlichkeitsbildung stehen und welches die VorausSetzungen für Qualitätsentwicklung von Schule sind. Im zweiten Teil werden Portraits europäischer Schulen, die innovative Ansätze verfolgen, dargestellt. Das Spektrum dieser Schulen umfasst allgemeinbildende und berufsbildende, grenzüberschreitende, evangelische, katholische und jüdische Schulen bis hin zu neuen Konzepten von Internaten wie Salem College. Gemeinsam ist dieser Vielfalt von Schulen die Suche nach den Wurzeln eigener Identität, die geistige Positionierung im Sinne eines sie tragenden Schulethos, das den Schüler als Menschen beherbergen und ihn nicht allein in die Welt abfragbaren Wissens entlassen möchte. Schule muss lebendige Gemeinschaft sein, in der der Einzelne im Prozess der Globalisierung und des Zusammenwachsens Europas Heimat finden kann und die die Erfahrungen einer friedlichen, humanen und toleranten Gesellschaft vermittelt.

      Schule ist Gemeinschaft
    • Die 2007 einsetzende Finanzkrise wirkte in besonderem Maße beschleunigend auf die Rechtsentwicklung im Bereich des Anlegerschutzes. Kurz zuvor wurde aber bereits durch Umsetzung der europäischen Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) ein umfangreiches gesetzliches Instrumentarium zum Schutze der Anleger geschaffen, dessen Herzstück im Falle der Anlageberatung bis heute das Geeignetheitskonzept des § 31 Abs. 4 WpHG bildet. Der Autor untersucht diese Vorschrift, ausgehend von ihrer Entstehung, umfassend und betrachtet insbesondere die Ausgestaltung, Funktionsweise und praktische Umsetzung des Geeignetheitskonzepts. Er zieht einen Vergleich zu den von der Rechtsprechung entwickelten, das Fundament der zivilrechtlichen Beratungshaftung bildenden Grundsätzen anleger- und objektgerechter Beratung und stellt Unterschiede und Gemeinsamkeiten dar. Im Anschluss an eine Analyse der umstrittenen Rechtsnatur des § 31 Abs. 4 WpHG werden schließlich die sich für die Rechtsanwendung durch Gerichte und Finanzdienstleistungsaufsicht ergebenden Konsequenzen aufgezeigt und Gestaltungsmöglichkeiten für die Beratungspraxis identifiziert.

      Das Geeignetheitskonzept nach § 31 Abs. 4 WpHG in der Anlageberatung
    • Der ‚Normalbürger’ informiert sich via Zeitung und Internet über die aktuellen Geschehnisse und meint, einen relativ umfangreichen Überblick über die Probleme und Ereignisse in der Welt zu haben ... Die eigentlichen Zustände und Vorkommnisse jedoch bleiben vor seinen Augen verborgen: Banken als die eigentlichen Inhaber der Macht - im Hintergrund operierend, intransparente politische Handlungen, inoffizielle Kooperationen zwischen Nationen, geheim gehaltene Militäraktionen und Menschenrechtsverletzungen allerorten. Der Terror aber zeigt sich nicht nur in Form von Anschlägen und Gewalttaten, sondern schließt ebenso politisch gesteuerte Wirtschaftswaffen und die Manipulation der Gesellschaft mit ein. Frank-Rüdiger Halt offenbart interessante und erschreckende Tatsachen und versucht, durch schockierende, aber plausible Erklärungen für die Vorkommnisse in der Welt den Leser zu ermuntern, die Dinge zu hinterfragen.

      Volk im Wachkoma