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Ausgewiesene Bildungsrechtler und Erziehungswissenschaftler haben das 50-jährige Bestehen des Grundgesetzes genutzt, um kritisch zu hinterfragen, wie die schulverfassungsrechtlichen Regelungen zu einem pluralistischen und modernen Bildungswesen beitragen. Siegfried Jenkner zeigt in seinem Beitrag, dass die Schulverfassung nach wie vor mit der Überwindung vorliberaler und vordemokratischer Traditionen beschäftigt ist. Lutz R. Reuter kommt zu dem Schluss, dass das Recht auf Bildung seit 1945 konturenlos geblieben ist und neu definiert werden muss. Johann Peter Vogel analysiert die Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für ein pluralistisches Bildungswesen und kritisiert Rückgriffe auf staatliche Monopole. Martin Stock entwirft ein Konzept für eine verstärkte Selbständigkeit der Schulen im Rahmen einer reformierten Staatsaufsicht. Frank-Rüdiger Jach stellt die Schulverfassungsfrage in einen demokratietheoretischen Kontext und skizziert ein Modell einer bürgerschaftlich verfassten Schule. Arnold Köpcke-Duttler untersucht die interkulturelle Dimension des Rechts auf Bildung im Zusammenhang mit Kinderrechten. John E. Coons betrachtet die Aspekte des elterlichen Rechts auf freie Schulwahl in den USA im Vergleich zur bundesdeutschen Situation. Die Beiträge verdeutlichen, dass ein traditionell-etatistisches Verständnis des Art. 7 GG den Anforderungen an die Schule der Zukunft nicht mehr genügt.
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50 Jahre Grundgesetz und Schulverfassung, Frank Rüdiger
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- 2000
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