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Jan-Erik Schirmer

    Das Körperschaftsdelikt
    Nachhaltiges Privatrecht
    • 2023

      Nachhaltigkeit ist das Megathema unserer Zeit. Aber ist es auch ein Thema für das Privatrecht? In seiner privatrechtstheoretischen Untersuchung zeigt Jan-Erik Schirmer, wie eine Nachhaltigkeitsintegration gelingen könnte. Dazu skizziert er mit „responsiver Bipolarität“ ein pluralistisches Privatrechtsmodell, das Kriterien für erfolgreiche Integration bereitstellt. Anschließend werden daran zwei aktuelle Anwendungsbeispiele für Nachhaltigkeit im Privatrecht - deliktische Klimahaftung und kaufrechtliche Lieferkettenverantwortlichkeit - gemessen. Am Ende stehen jeweils Vollzugsmeldungen: Klimahaftung und Lieferkettenverantwortlichkeit sind integrierbar, das Privatrecht ist nachhaltigkeitsresponsiv.

      Nachhaltiges Privatrecht
    • 2015

      Nach üblicher Lesart tritt die auf § 31 BGB gestützte Deliktshaftung juristischer Personen in zwei Spielarten auf: Begeht der Organwalter das Delikt eigenhändig, haftet die Körperschaft im Wege des Schuldbeitritts. Wird dagegen eine Verkehrspflicht verletzt, setzt die Verantwortlichkeit direkt bei der Rechtsperson an. Dem stellt sich Jan-Erik Schirmer entschieden entgegen. Er weist nach, wie die herrschende Doktrin zwar den Fortschritt predigt, sich dabei aber auf überkommene Autoritäten stützt und noch immer mit einem Bein im 19. Jahrhundert verharrt. Alternativ entwickelt der Autor im Spannungsfeld von Delikts- und Gesellschaftsrecht das Modell eines einheitlichen Körperschaftsdelikts: § 31 BGB konzentriert die Haftung auf die juristische Person, das Organ haftet nur in Sonderfällen. Diese Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2015 des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin ausgezeichnet.

      Das Körperschaftsdelikt