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Bookbot

Konrad Schmidt-Wolbrandt

    "Darum singt dir mein Herz und will nicht verstummen"
    Franz von Assisi
    Minarett und Mangobaum
    Über Wien nach Österreich
    Puschkin. Ein Lesebuch für unsere Zeit
    Pässe-Pipelines-Pyramiden
    • 2012
    • 2007
    • 2006
    • 2003

      Das Buch eröffnet die wissenschaftliche Auseinandersetzung über die europäische Richtlinie zum Folgerecht des bildenden Künstlers. Es ist außerdem ein Beitrag zu der anstehenden Neufassung des deutschen Folgerechts. Aufgrund der Folgerechtsrichtlinie werden europäische Künstler künftig einheitlich an den Erlösen der Weiterveräußerung ihrer Werke beteiligt. Der Wettbewerbsvorteil des britischen Kunsthandels, der bislang folgerechtsfrei veräußern konnte, fällt damit weg. Andererseits sieht die europäische Regelung einen geringeren Urheberanteil vor, als z. B. das deutsche Recht heute gewährt. Bewirkt die Richtlinie einen Ausgleich zwischen den Interessen der Künstler und denen des Kunsthandels? Oder führt sie zu einer Auswanderung des Kunsthandels in folgerechtsfreie Länder wie die U. S. A.? Unter Verweis auf zahlreiche unveröffentlichte Dokumente der europäischen Gesetzgeber beantwortet der Autor diese Fragen. Ein Vorschlag für ein neues deutsches Folgerecht beendet seine Arbeit. Das Buch richtet sich an Künstler, Vertreter des Kunsthandels und alle, die an Kunstrecht interessiert sind. Dr. iur. Konrad Schmidt-Werthern hat u. a. für DIE WELT über Kunstrecht geschrieben.

      Die Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks
    • 2000

      Gegen die unterschiedlichsten religi sen Bekenntnisse setzt die Philosophie viele weltliche Erkenntnisse. Philosophische Erkenntnisse" sind ein meta"-physischer ( au er"-wirklicher, jenseitiger") Aberglaube. Metaphysische Begriffe haben absichtlich ein unbegrenzbares Bedeutungsfeld und sind daher ein unbeweisbarer und unwiderlegbarer scheinwissenschaftlicher Ungeist, eine angeblich zweckfreie Geistreichelei. Metaphysik nutzt die menschlichen Denkbehinderungen und Selbstt uschungen. Sie verbreitet Furcht und macht abh ngig von F hrern und einer rechten Gesinnung. Junge k rperlich Halbstarke und alte geistig Halbstarke schw ren auf unfehlbar richtige berzeugungen und sind W rtlichnehmer, Fundamentalisten und oft Terroristen, die unbedenklich fremdes und das eigene Leben opfern. Die Kunst des Zweifelns und die Streitkultur f hren zu sachlicherem Denken, das sich besonders an Ma st be h lt, die seit 6000 Jahren vom Recht gesetzt werden. Zweifel und Streitkultur f hren zum Nachdenken ber Worte, zur Sprachanalyse, zur Entzauberung metaphysischer Aussagen, endlich zum erfahrungswissenschaftlichen Forschen, zu metaphysikfreier Ethik und zum kritischen Rechtspositivismus, schlie lich zu Menschenrechten und zum Verfassungsstaat mit Gewaltenteilung und mit einer f r alle gleichen Menschenw rde.

      Erfahrungswissen contra Philosophie
    • 1998

      Der Autor setzt sich mit dem Problem auseinander, wann die Sinnklausel nach Art. 4 Abs. 1, S. 1 EGBGB zu einer Abweichung von der im deutschen Internationalen Privatrecht grundsätzlich zu beachtenden Rück- oder Weiterverweisung führt. Zunächst werden die Ursachen einer Rück- oder Weiterverweisung aufgrund abweichender Qualifikation oder Anknüpfung in einer ausländischen Rechtsordnung dargestellt. Im Anschluß wird die Sinnklausel im Zusammenhang mit Anknüpfungen mit einer besonderen Zweckbestimmung und anhand von Einzelfällen betrachtet. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß es sich bei der Sinnklausel um einen Fremdkörper in der Struktur des deutschen Internationalen Privatrechts handelt.

      Die Sinnklausel der Rück- und Weiterverweisung im internationalen Privatrecht nach Artikel 4 Absatz 1, Satz 1 EGBGB
    • 1995