Die deutsche Rechtswissenschaft und Rechtspraxis sind deutlich weniger divers als die Gesellschaft; insbesondere People of Color fehlen. Die bisherigen empirischen Befunde erlauben eine erste Analyse der Faktoren, die zur gegenwärtigen Homogenität beitragen. Dem Rechtssystem fehlen nicht nur diverse Perspektiven, das Diversitätsdefizit kann auch gesellschaftliche Akzeptanz- und Legitimationsprobleme nach sich ziehen. Der Essay macht Vorschläge für gleichberechtigte Teilhabe an den juristischen Berufsfeldern und lädt ein zum Austausch über Diversität als aktueller und drängender Herausforderung für Wissenschaft und Praxis. Der Text ist eine Einladung zum gemeinsamen Handeln, aber auch zum gemeinsamen Nachdenken und Weiter-forschen.
Michael Grünberger Reihenfolge der Bücher






- 2021
- 2020
Konfliktlinien im Nichtdiskriminierungsrecht
Das Rechtsdurchsetzungsregime aus Sicht soziologischer Jurisprudenz
Das Nichtdiskriminierungsrecht hat sich als eigenständiges Rechtsgebiet etabliert. Die vorgelegte Untersuchung beschäftigt sich mit seinen Rechtsdurchsetzungsinstrumentarien, die unter Heranziehung des unionsrechtlichen Maßstabs beleuchtet werden. Das Buch analysiert das Rechtsfolgenregime aus der Perspektive einer responsiven Rechtsdogmatik. Ausgehend von den realen sozialen Konflikten erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit den darauf gegebenen juristischen Antworten. Leitgedanke der in den Mittelpunkt gestellten "Konfliktlinien" ist es, externe Reflexionsperspektiven in das Methodenprogramm des Nichtdiskriminierungsrechts besser integrieren zu können. Im Fokus steht daher die strukturelle Kopplung zwischen dogmatischen Begriffsanalysen und sozialwissenschaftlichen Wirklichkeitsbeschreibungen. Das Buch zeigt, dass und wie das geltende Nichtdiskriminierungsrecht umweltsensibel konzipiert werden kann. Das Ziel der Untersuchung ist eine genuin wissenschaftliche Rechtsdogmatik zum Nichtdiskriminierungsrecht.
- 2017
Privatrechtstheorie heute
Perspektiven deutscher Privatrechtstheorie
Die deutsche Privatrechtstheorie befindet sich seit einiger Zeit in einer methodischen Aufbruchsdiskussion. Ungeachtet aller Unterschiede im Einzelnen, geht es ihr vorrangig darum, vorhandene Rechtsbestände kritisch zu reflektieren. Sie macht dabei den Richtigkeitsanspruch privatrechtlicher oder privatrechtsdogmatischer Aussagen als solcher zum Gegenstand der Diskussion. Die Privatrechtstheorie ist damit ein Bereich, in dem Juristen Reflexionsdistanz gegenüber dem positiven Recht gewinnen. Damit stößt der Band eine konzentrierte Diskussion an, die Perspektiven der Privatrechtstheorie aufeinander bezieht, miteinander vergleicht und ihre jeweilige Leistungsfähigkeit kritisch untersucht. Das Buch ist nicht an einer Sachfrage orientiert. Vielmehr analysieren die darin enthaltenen Beiträge drei jüngere Arbeiten, die jeweils repräsentativ für einen bestimmten Zugang zur Privatrechtstheorie stehen.
- 2014
Ausschließlichkeitsrechte kontrollieren den Zugang zu immateriellen Gütern. Damit kollidieren sie mit dem Kommunikationsverhalten in sozialen Systemen. Deutlich sichtbar wird das in Abmahnfällen, die die Kommunikationsstrukturen der familiären Sphäre betreffen. Ähnliches gilt für Wissenschaft und Lehre, denen das Urheberrecht nicht immer adäquate Vorgaben macht. Verschärft wird dieses Problem, sollten technische Zugangskontrollen eine Renaissance erleben. Andererseits ermöglicht das Urheberrecht einen freien und freibleibenden Zugang zu Informationen (Open Source). Die in diesem Band versammelten Beiträge beleuchten die wechselseitigen Irritationen von Urheberrecht und seiner Umwelt. Sie untersuchen den Kollisionsfall aus politischer, ökonomischer und rechtstheoretischer Perspektive und versuchen die Frage zu beantworten, wie ein umweltsensibles Urheberrecht aussehen könnte.
- 2013
Personale Gleichheit
Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Zivilrecht
Das geltende Recht kennt zahlreiche Gleichbehandlungspflichten und Diskriminierungsverbote privater Akteure. Sie werden traditionell als „Ausnahmen“ verstanden, mit denen die Privatautonomie unangemessen einschränkt werde. Der Autor hinterfragt die historischen, vergleichenden und theoretischen Annahmen dieser Konzeption und plädiert für einen neuen Ansatz, der auf der sozialen Erwartung privater Akteure beruht, nicht ohne sachliche Gründe ungleich zu behandeln. Das Recht schützt diese Erwartung, indem der von einer Ungleichbehandlung betroffene Akteur vom anderen eine Rechtfertigung verlangen kann. Damit löst sich das Modell von abstrakten Prinzipienkollisionen und verortet den Konflikt in den jeweils unterschiedlichen Kontexten der betroffenen Autonomiebereiche. Mit der Auslegung der Gleichbehandlung wird diese methodisch so strukturiert, dass die jeweiligen Auswirkungen der Ungleichbehandlung vom Betroffenen sichtbar gemacht werden können. Beiden Parteien steht erst dann die Möglichkeit offen, die Ungleichbehandlung und ihre Rechtfertigungsgründe in einem rechtlichen Diskurs zu thematisieren. Zentraler Baustein der Neukonzeption ist ein situationsadäquates Rechtfertigungskontinuum, dessen Spanne von den auf „Null“ reduzierten Rechtfertigungsanforderungen bis zu den auf „Null“ reduzierten Rechtfertigungsgründen reicht.