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DWA-Arbeitsgruppe ES-2.1 und BWK-Arbeitsgruppe 2.3

    Merkblatt DWA-M 102-3/BWK-M 3-3 Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüss
    Merkblatt DWA-M 102-4/BWK-A 3-4 Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüss
    • Teil 3 integriert die immissionsbezogenen Regelungen der bisherigen Merkblätter BWK-M 3 und -M 7 und entwickelt sie unter Berücksichtigung umfangreicher praktischer Anwendungen weiter. Die Schwerpunkte der Weiterentwicklung umfassen: die Erweiterung der Nachweisführung um eine Relevanzprüfung; die Möglichkeit, ein Fließzeitverfahren zur Darstellung der zeitgerechten Abflussüberlagerung bei der vereinfachten Nachweisführung anzuwenden; ein Verfahren zur Plausibilisierung potenziell naturnaher Hochwasserabflussspenden; sowie die Definition von Zielvorgaben für die Feinfraktion der abfiltrierbaren Stoffe (AFS63). Der detaillierte hydraulische Nachweis wird durch einen hydromorphologischen Nachweis ersetzt, basierend auf Praxiserfahrungen. Die Methodik der biologischen Nachweisführung wurde entsprechend dem aktuellen Kenntnisstand weiterentwickelt. Detaillierte Beschreibungen der hydromorphologischen und biologischen Nachweisführung werden künftig im Merkblatt DWA-M 102-5/BWK-M 3-5 zu finden sein. Mit dem Arbeitsblatt DWA-A 102-2 und dem Merkblatt DWA-M 102-3 steht ein abgestimmtes, technisches Regelungswerk zur Beurteilung niederschlagsbedingter Einleitungen der Siedlungsentwässerung bereit, das den Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) entspricht.

      Merkblatt DWA-M 102-3/BWK-M 3-3 Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüss2021
    • Das Merkblatt ergänzt die Arbeitsblätter DWA-A 100, DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/ BWK-A 3-2 mit Grundlagen und methodischen Empfehlungen zur Bewertung der Wasserhaushaltsgrößen in Siedlungsgebieten. Das Arbeitsblatt DWA-A 100 formuliert als übergeordnete Zielsetzung, die Veränderungen des natürlichen Wasserhaushalts durch Siedlungsaktivitäten in mengenmäßiger und stofflicher Hinsicht so gering zu halten, wie es technisch, ökologisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Diese Zielsetzung wird in den Arbeitsblättern DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 als Emissionskriterium für die Wassermenge aufgegriffen. Der Wasserhaushalt im bebauten Zustand soll dem des unbebauten Referenzzustands möglichst nahekommen.Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei:- städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen- städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten- Auswahl geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse.Die Maßnahmen zur Bewirtschaftung des lokalen Wasserhaushalts dienen auch der Minderung der Abflussbereitschaft von Flächen bei Starkregen. Unabhängig davon sind die üblichen Nachweise zum Überflutungsschutz zu führen.

      Merkblatt DWA-M 102-4/BWK-A 3-4 Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüss2020